Auszug - Eingabe Nr. 66 der Frau Sevda L. betr. Lärmbeschwerde Gaststätte Gasteiner Straße BE: Herr BzStR Schulte  

 
 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Petentin ist anwesend und erklärt, dass die Lärmbelästigung bis in die frühen Morgenstunden andauert

Die Petentin ist anwesend und erklärt, dass die Lärmbelästigungen durch Aufräumarbeiten nach Gaststättenschluss und anschließend in der Küche bis weit nach Mitternacht dauern. Sie wohnt direkt über der Küche. Sie habe auch schon an die Hausverwaltung geschrieben.

 

Herr BzStR Schulte erklärt, dass in die Räumlichkeiten der Gasteiner Straße 11 zum 01.04.2013 erstmalig eine erlaubnisfreie Gaststätte (ohne Alkoholausschank) einzog. Bei erlaubnisfreien Gaststätten hat der Gesetzgeber keine vorherige bauliche Prüfung vorgesehen. Mit Datum vom 14.05.2013 wurde eine Gaststättenerlaubnis für eine Schankwirtschaft "ohne besondere Betriebseigentümlichkeit" (also mit Alkoholausschank) beantragt. Von einer Lärmbelästigung konnte im Vorfeld nicht ausgegangen werden.

 

Bereits vor Erteilung der Gaststättenerlaubnis gab es eine Beschwerde über den Gaststättenbetrieb und Anfang September 2013 gingen von der Nachbarschaft diverse Beschwerden ein. Diese deuteten darauf hin, dass der Gastwirt nicht ausreichend auf seine Gäste einwirkte und diese nicht sorgsam zur Ruhe mahnte. Aufgrund der Beschwerden wurde der Betreiber bei einem intensiven persönlichen Gespräch am 05.09.2013 über die Beschwerde informiert. Er sicherte zu, künftig darauf zu achten, dass von seiner Gaststätte keine massiven Belästigungen mehr ausgehen.

 

Wegen der angespannten Personalsituation wurde es leider versäumt, die Beschwerdeführer zeitnah zu informieren und unverzüglich weitere Maßnahmen einzuleiten. In der Stellungnahme des Umweltamtes vom 21.06.2013 wurde mitgeteilt, dass dort eine Erklärung eines Sachverständigen über den Einbau einer Schallschutzdecke vorliegt. Weitere Forderungen vom Umweltamt gab es nicht, es wurden aber besondere Hinweise für den Betreiber formuliert. Mit Schreibe vom 02.09.2013 wurde die endgültige Gaststättenerlaubnis mit Hinweise für "Luft- und Trittschalldämmung", "Beschwerden über Lärmbelästigung durch den Schankvorgarten" und "Abfall" erteilt.

 

Nach dem 17.09.2013 gingen beim Ordnungsamt keine weiteren Beschwerden von Anwohnern mehr ein, so dass davon ausgegangen werden konnte, dass sich die Situation beruhigt hat und das mit dem Betreiber am 05.09.2013 geführte Gespräch erfolgreich war.

 

Aufgrund der erneuten Beschwerde wurde gegen den Betreiber jetzt ein Auflagenverfahren eingeleitet, in dem für den gesamten Gaststättenbetrieb die Verhängung einer Sperrzeit für die Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) angekündigt wurde, die nur nach Vorlage eines Gutachtens zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung aufgehoben wird. Gleichzeitig wurde das Umweltamt um eine Messung der Lärmbelästigung gebeten, die am 28.02.2014 durchgeführt wurde. Das Ergebnis steht noch aus.

 

Mit Datum vom 5. März 2014 wurde an den Betreiber ein Sperrzeitbescheid verschickt, in dem er sein Lokal um 22.00 Uhr schließen und dass er ein Schallschutzgutachten abgeben muss.

 

Die Petentin wird gebeten, regelmäßig schriftlich zu dokumentieren, wenn nach 22.00 Uhr verstärkt Lärm auftritt. Sie sollte sich dann erneut an den Ausschuss wenden.

 

Die Eingabe wird gem. § 36. Abs. 3 GO-BVV als erledigt erklärt.


 

 
 

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