Auszug - Milieuschutzgebiete benennen
Herr Schulte weist auf die bereits mit der Vorlage zur Kenntnisnahme 0476/4 "Soziale Erhaltungssatzungen für Charlottenburg-Wilmersdorf prüfen!" gegebenen Erläuterungen zu diesem Themenkomplex hin. Die auf Landesebene laufenden Bestrebungen dazu brachten erste Ergebnisse in Form der an die Fraktionen verteilten Tagungsdokumentation. Wie auch in Tempelhof-Schöneberg bereits eingeleitet, könnte auch in Charlottenburg-Wilmersdorf mit sogenannten Voruntersuchungen begonnen werden, in denen Verdachtsgebiete analysiert und diese dann bezüglich ihres Infragekommens definiert. Ein Expertengespräch dazu ist geplant, Ergebnisse lägen jedoch erst im nächsten Jahr vor, weshalb das Berichtsdatum auch geändert werden sollte. Letztendlich bleibe das Instrument der Erhaltungssatzungen aber ein städtebauliches, kein mietrechtliches, das nur greift, wenn ein entsprechendes Aufwertungspotential vorhanden ist. Nachdem Frau Schmitt-Schmelz den Beitritt ihrer Fraktion erklärte, wird der Antrag mit 14:0:1 Stimmen angenommen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, Gebiete im Bezirk zu benennen, für die aufgrund der Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt Milieuschutz (Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB) beantragt werden sollte. Der BVV ist bis zum 30.06.2014 zu berichten.
Ursprungstext: . Der BVV ist bis zum 31.12.2013 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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