Auszug - Vortrag zum Thema "Nachhaltige Beschaffung" Referent: Herr Thomas Schwilling, SenStadt
Herr Schwilling, Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, berichtet anhand einer pp-Präsentation (dem Protokoll beigefügt) über die "Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt". Es gibt in Berlin ein großes ökonomisches und ökologisches Potential aufgrund des hohen Beschaffungsvolumens von 4-5 Mrd. EUR/a. So wird das Minimierungsvolumen auf rund 800.000 Mg CO2- Äquivalent pro Jahr geschätzt. Die umweltfreundliche Beschaffung ist eine politische Zielsetzung der Koalitionsvereinbarung. Bereits im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz ist die umweltfreundliche Beschaffung Bestandteil, so müssen unter anderem die Lebenszykluskosten bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden. Neben den Grundsätzen und Anforderungen der ökologischen Beschaffung sind im Anhang der Verwaltungsvorschrift Leistungsblätter mit konkreten Umweltschutzanforderungen und Berechnungshilfen für die Lebenszykluskosten zu finden. Aus Sicht von Herrn Schwilling bedarf es - zur ökologischen und ökonomischen Optimierung - einer Neuorganisation der bisher ca. 2500 vorhandenen Vergabestellen in Berlin. Auf die Frage von Frau BV Fortong erklärt er, dass beim Fehlen von Labels, ein Nachweis durch technische Gutachten erfolgen sollte. Frau Fortong hält einheitliche Ökolabels am Besten auf EU-Ebene für erforderlich. Da es keine Auflistung der Beschaffungsstellen gibt, kann die Frage von Frau BD Dr. Stock nach dem Stellenwert der Bezirke nicht beantwortet werden. Es soll 2014 eine Evaluation durchgeführt werden. Herr Nestoroff - Leiter der bezirklichen Vergabestelle - hält die Vorschrift Verordnung für ein prinzipiell gutes Werkzeug, weist aber bei dem "Blauen Engel" darauf hin, dass diese für eine Reihe von Produkten keine oder nur sehr wenig Anbieter aufweisen. Er bemängelt generell die Vielzahl der politischen Vorgaben, die ein Vergabeverfahren sehr aufwändig machen. Der dadurch entstehende personelle Mehraufwand wurde durch SenFin nicht anerkannt. Graf zu Lynar weist auf die VzK 0309/4 hin, in der die Vergabestelle Stellung genommen hat. Auf die Frage von BV Huwe erläutert Herr Schwilling, dass die die Verwaltungsvorschrift für die gesamte öffentliche Verwaltung mit nachgeordneten Einrichtungen wie BSR, BVG usw. bindend ist. Es gibt jedoch keine Sanktionsmöglichkeiten und keine direkte Kontrolle.
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