Auszug - Eingabe Nr. 50 des Herrn Carsten R. Gehwegzustand Schloßstraße BE: Herr BzStR Schulte
Der Petent ist anwesend und bemängelt, dass in der Schlossstraße seit mehreren Monaten Teilbereiche der Straße und Gehwege mit ruhenden Baustellen versehen sind. Bis zum heutigen Tag sind allerdings 85 % erledigt.
Herr BzStR Schulte erklärt, dass das Bezirksamt schlussendlich die Abnahme der erledigten Baustellen übernimmt. Die Nichtkoordination einzelner Betriebe, wie z. B. Wasserwerke, Vattenfall, oder anderer Tiefbaufirmen ist sehr problematisch. Deswegen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossen, dass das sogenannte "Aufgrabeverbot" wieder eingeführt wird. Das heißt, wenn eine Straße geplant wird zu sanieren, werden alle Leitungsverwaltungen befragt, ob sie in absehbarer Zeit in dieser Straße reguläre Sanierungsarbeiten ausführen müssen. Wird dies verneint, dürfen in den nächsten drei Jahren keine Bauarbeiten durchgeführt werden, es sei denn, es liegen Rohrbrüche etc. vor.
Die Tief- und Rohrleitungsarbeiten sind nunmehr abgeschlossen und die erforderlichen Steinsetzarbeiten wurden ausgeführt.
Abschließend wird die Eingabe gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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