Auszug - Eingabe Nr. 48 der Frau M. W. Spielplatz Eosanderstraße BE: Herr BzStR Schulte
Die Petentin ist nicht anwesend. Sie beschwert sich über das Aufschlagen, Abtreten und Auf- und Abprallen der Fußbälle gegen die ungedämmten Metalltore und ungepufferten Zaungitter auf dem Spielplatz Eosanderstraße. Der Platz wird mit einem lockeren Seil verschlossen, so dass die Tür sich leicht aufdrücken lässt und die Nutzer sich jederzeit Zugang verschaffen; die Nutzer dürfen nicht älter als 14 Jahre sein. Die Nutzbarkeit wurde durch Gerichtsbeschluss von 15.00 bis 20.00 Uhr festgesetzt.
Herr BzStR Schulte erklärt, dass aus den vorliegenden Protokollen keinerlei Unregelmäßigkeiten hervorgehen, die die üblichen Toleranzgrenzen über- bzw. unterschreiten. Nach einem Vor-Ort-Termin und Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Tür mit einer kurzen Kette mit Vorhängeschloss versehen ist und ein Zugang im abgeschlossenen Zustand nicht möglich sei. Im Rahmen der bezirklichen Regelbestreifung durch das Ordnungsamt gab es keine von der Petentin beschriebenen Auffälligkeiten; Alterskontrollen fanden nicht statt. Die Eingabe wurde aber zum Anlass genommen, den Bereich vorübergehend - auch mit Alterskontrollen - verstärkt zu bestreifen.
Herr Huwe wie auch Herr Wittke sprechen sich für eine Dämmung der Metallzäune sowie Netzen an den Toren aus. Und um ein Überklettern der Zäune zu verhindern, könnte die Spielfläche mit einem Netz o. ä. überspannt werden.
Herr BzStR Schulte sagt erklärend, dass seitens des Gerichts keine Auflagen zur Änderung der Spielgeräte gemacht wurden. Außerdem wird für einen Spielplatz, der nur eingeschränkt genutzt werden darf, aus finanziellen Gründen momentan keine Dämmung erfolgen. Herr Schulte wird aber nochmals das Überklettern des Zaunes prüfen lassen.
Herr Huwe bittet Herrn BzStR Schulte, das Prüfergebnis der Petentin direkt schriftlich mitzuteilen auch mit einem Hinweis auf die finanzielle Situation.
Frau Halten-Bartels wird der Petentin eine Zwischennachricht geben und bitten, ein Lärmprotokoll zu führen und dem Ausschuss mitzuteilen.
Abschließend wird vorerst die Eingabe gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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