Auszug - Einkaufsstraße Westfälische erhalten - Parkmöglichkeiten verbessern
An die jüngste Veranstaltung mit den Geschäftsleuten der Westfälischen Straße und Vertreterinnen und Vertretern der bezirklichen Gremien erinnert Herr Garmer. Dort wurde berichtet, dass seit der Einführung der Parkscheinregelung die Umsätze im anliegenden Einzelhandel rückläufig seien, problematisch würde auch der Radfahrstreifen gesehen. Einen anderen Eindruck von der erwähnten Veranstaltung habe Herr Wapler bekommen und hinterfragt, ob die Anwohnerinnen und Anwohner in diese erneute Diskussion um das Für und Wider von Parkscheiben in der Westfälischen Straße einbezogen sind. Der Antrag drücke zwar den Willen der Geschäftsleute aus, dagegen hätten aber auch die Anwohnerinnen und Anwohner, die sich auch gegen die Parkraumbewirtschaftung aussprachen, Nachteile, wenn umsatzrückgangbedingte Geschäftsschließungen das Bild der Straße veränderten, so Herr Garmer. Da viele Kundinnen und Kunden aus dem Grunewald kämen, bestünde ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Parkmöglichkeit und Geschäftsbesuch. Sowohl seitens des Bezirksamtes als auch von der Polizei werde laut Herrn Schulte die eingeführte Parkscheinregelung positiv bewertet. Im Rahmen der Widerspruchsverfahren nach ihrer Einführung wurde festgestellt, dass diese auch zulässig sei und aufgrund ihres geringen Umfangs nicht einer Parkraumbewirtschaftung gleichkäme, obwohl dieses Gebiet für eine Parkzonenausweitung geeignet wäre. Herr Al Abed stellt mangels Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner die Ablehnung des Antrages durch seine Fraktion in Aussicht. Erfahrungsgemäß funktioniere eine Parkscheibenregelung in der Praxis weniger als die Parkscheinpflicht, die sich finanziell betrachtet wohl kaum auf die Einkaufsgewohnheiten der Kundinnen und Kunden der Westfälischen Straße auswirken könne. Auch verursachte jede Ausweitung zu kontrollierender Parkstände personelle Mehrkosten für den Bezirk. Auf das Funktionieren von Parkscheibenregelungen in Geschäftsstraßen anderer Bezirke weist Herr Garmer hin, dagegen schildert Frau Pinkvoß-Müller ihre durch Gespräche mit den in der Fasanenstraße ansässigen Geschäftsleuten gewonnenen Eindrücke, die das Kurzzeitparken befürworteten. Herr Gusy sieht das generelle Problem des Einzelhandels in den Geschäftsstraßen nicht durch Parkscheiben gelöst. Dieses sei vielmehr Thema für Mittelstandsgespräche. Der Antrag wird mit 6:9:0 Stimmen abgelehnt, ihm wird einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, nachstehende Kurzzeit-Parkzonen in der Westfälischen Straße zu vergrößern bzw. zu ergänzen:
Die genannten Kurzzeit-Parkzonen sind durchgängig mit einer Parkscheibenregelung zu verstehen, die eine Parkdauer von 90 Minuten gestattet. Vorhandene Parkscheinautomaten sind außer Betrieb zu setzen bzw. zu entfernen. Der BVV ist bis zum 30. September 2013 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 6 dagegen: 9 Enthaltung: 0 |
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