Auszug - Werbepersonen auf der Wilmersdorfer Straße
Herr Schulte stellt die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Durchführen von Werbeaktionen auf öffentlichem Straßenland erteilten Auflagen dar. Dazu gehört unter anderem auch, dass pro Woche nur an zwei Tagen je Organisation und Ort geworben werdend darf. Auch ist es zu unterlassen, auf erkennbar nicht angesprochen werden wollende Personen zuzugehen. Beschwerden, die jedoch aktuell nicht für den Bereich Wilmersdorfer Straße vorliegen, werden vom Ordnungsamt geprüft und die Genehmigungsnehmenden auf die Einhaltung der Verpflichtungen hingewiesen. Diese zeigten sich in der Regel auch einsichtig, vereinzelt kam es sogar schon zum Wechsel der beauftragten Straßenwerbungsfirma. Ausgelöst wurde der Antrag durch Problemanzeigen seitens der AG Wilmersdorfer Straße, so Herr Mattern. Die AG berichtete über ihre Beobachtungen und machte dabei auch die Feststellung, dass auffällig Werbende für verschiedene Organisationen tätig seien. Anhand des Antrages sei es nach Meinung von Herrn Al Abed nur schwer konkret ermittelbar, wer für Störungen verantwortlich sei. Vielmehr würden pauschal alle Werbenden bzw. die beauftragenden Organisationen anzusprechen sein. Auch Herr Gusy hält eine direkte Kommunikation zwischen der AG Wilmersdorfer Straße und dem Ordnungsamt für angemessener und zielführend. Der Antrag wird mit 5:9:0 Stimmen abgelehnt, ihm wird einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich mit den Betreibern der Infostände auf der Wilmersdorfer Straße in Verbindung zu setzen, um diesen mitzuteilen, dass es vermehrt zu Bürgerbeschwerden hinsichtlich des Werbe- und Ansprechverhaltens der Werbepersonen gekommen ist. Der BVV ist bis zum 30. September 2013 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 5 dagegen: 9 Enthaltung: 0 |
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