Auszug - Bebauungsplan VII-3-1 B (Quedlinburger Straße)  

 
 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 24.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0533/4 Bebauungsplan VII-3-1 B (Quedlinburger Straße)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage von Frau Schmitt-Schmelz erläutert Frau Kahleck-Wolff, Mitarbeite-rin des Fachbereiches Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt, den Ausschluss von großflächigen Fachmärkten im Planungsgebiet

Auf Nachfrage von Frau Schmitt-Schmelz erläutert Frau Kahleck-Wolff, Mitarbeiterin des Fachbereiches Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt, den Ausschluss von großflächigen Fachmärkten im Planungsgebiet. Dazu zählten auch Garten- oder Baumärkte und sonstige großflächige Fachmärkte, dagegen umfassten ansiedlungsfähige Gewerbebetriebe auch Hotels. Dies stehe nach Meinung von Herrn Hercygier im Widerspruch zu dem in der letzten Sitzung vorgestellten Nahversorgungskonzept, in dem unter anderem ein bestehender Bedarf nach Drogeriemärkten festgestellt wurde. Herr Herz kritisiert die Festlegung der Grenzen des Nahversorgungsbereiches, der vor dem Gelände des bestehenden Tanklagers aufhöre. Ferner sind bereits große Märkte vor Ort, wie beispielsweise Aldi, Rewe und auch das Teppichland Berlin. Herr Schulte erinnert an die Inhalte des Konzeptes, in dem eine ergänzende kleinteilige Einzelhandelsansiedlung für realisierbar gehalten und die vorhandene, fußläufig erreichbare Nahversorgung als idealtypisch bewertet wird. Jegliche Ansiedlung großflächigen Einzelhandels würde die Gewerbestruktur der Kaiserin-Augusta-Allee stark gefährden. Im Vordergrund stehe auch aus Sicht von Frau Wieland die Entwicklung des Mierendorffplatzes als Zentrum, was auch im Zentrenkonzept des Senats so anerkannt ist. Diese Ansicht teilt Herr Häntsch nicht, da Diskussionen um Einzelhandelsansiedlung auch in anderen Bezirken durchaus mit anderen Ergebnissen geführt werden. So hatte beispielsweise die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels Am Juliusturm keine negativen Auswirkungen auf den Handel in der Altstadt Spandau. Das Tanklagergelände an der Quedlinburger Straße biete vergleichbare Voraussetzungen, dagegen werde ein Weiterbetrieb abschreckend auf mögliche Investoren, zum Beispiel für Wohnungsbau, wirken. Darin sieht Herr Gusy einen Widerspruch zur sonst grundsätzlich geschäftsstraßenfreundlichen Haltung der CDU, auch mache die Ansiedlung weiteren Einzelhandels in diesem Gebiet keinen Sinn. Unterschiedlich auch im Grad ihrer Attraktivität zu betrachten seien die Zentren Mierendorffplatz und Altstadt Spandau, so Herr Dr. Heise. Da der Standort Am Spreebord Entwicklungsmöglichkeiten biete, wenn das Kraftwerk nicht mehr im Betrieb sei, sollten die Flächen vorgehalten werden. In Bezug auf die Angebotsstruktur differenziert Frau Schmitt-Schmelz die Zentren Altstadt Spandau und Mierendorffplatz. Weiterer großflächiger Einzelhandel würde die Kaufkraft aus den kleinen Läden am Platz und in der Kaiserin-Augusta-Allee abziehen. Dieser Effekt war zuvor auch seitens der CDU als Argument in der Diskussion um die Reichsstraße und dortiger Einzelhandelsansiedlungen eingebracht worden. Aus den vorgenannten Beiträgen ergebe sich dann laut Herrn Herz allerdings, die vorhandenen Supermärkte in das im Nahversorgungsgebiet beschriebene Gebiet zu ziehen, um die Kaufkraft hier zu halten. Der Beschluss über den Inhalt des Entwurfs und der Beschluss zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans werden jeweils mit 9:6:0 Stimmen angenommen.

vom 3

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf des Bebauungsplanes VII-3-1B vom 3. August 2012 mit redaktioneller Berichtigung vom 19. März 2013.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes VII-3-1B vom 3. August 2012 mit redaktioneller Berichtigung vom 19. März 2013 zu erlassen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9              dagegen:      6                 Enthaltung:              0

 
 

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