Auszug - Bericht des Bezirksamts aus der gemeinsamen Einrichtung Job Center Berlin  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 19.04.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

BzStR Engelmann berichtet von der neune Wohnauswendungenverordnung (WAV), die am 01

BzStR Engelmann berichtet von der neune Wohnauswendungenverordnung (WAV), die am 01.05.2012 in Kraft treten wird. Sie regelt die zulässige Miethöhe auf der Basis des Berliner Mietspiegels sowie des Bundesheizkostenspiegels. Die AV Wohnen soll nach Ankündigung des Staatssekretärs Büge noch vor der Sommerpause erlassen werden.

 

Der Vorsitzende Wittke ergänzt, dass die zulässige Miethöhe sich nun nicht mehr ausschließlich nach den qm bemisst, sondern auch nach der individuellen Bedürftigkeit. Er bittet um Mitteilung, wie das von der Verwaltung umgesetzt wird. Herr Engelmann verweist auf das auch bisher schon gültige Verfahren der Einzelfallentscheidung nach der AV Wohnen. BD Faccani bittet um Klärung zu den weit höher gestiegenen Betriebskosten als von der WAV abgedeckt werden. Der BzStR gibt die Bitte des Staatssekretärs Büge weiter, die geänderte Berechnungsgrundlage als solche zu begrüßen. Eine kostendeckende Regelung sei aus Haushaltsgründen nicht umsetzbar. BV Kaas Elias bittet um eine Übersicht zu den Betriebs-/Heizkosten und Miethöhen zum Protokoll (Anlage 1). BV Gusy erfragt das Verfahren für die Festlegung der Miethöhe im Rahmend der aus der WAV möglichen Spannbreite. Dies wird durch die AV Wohnen geregelt werden. Z. Zt. Ist die Mietobergrenze für einen Einzelhaushalt 378,-€, neu sit die Grenze 380,-€  - 408,-€. Auf Nachfrage von BV Tillinger nach dem Sachstand im Fall des Klienten aus einem Zeitungsbericht, berichtet Herr Engelmann, dass die Einzelfallprüfung zu Gunsten des Klienten ausgegangen ist.

 
 

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