Auszug - Diskussion der Problematik von Öltanks in Kleingartenkolonien  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Güterbahnhof Grunewald, Cordesstraße, Berlin
Ort: Cordesstraße, Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Sperling erläuterte die bisherige Entwicklung und verteilte Tischvorlagen

Frau Sperling erläuterte die bisherige Entwicklung und verteilte Tischvorlagen. Heizöltanks in Kleingärten sind nach Bundeskleingartengesetz nicht zulässig. Die Gartenlaube darf nach ihrer Beschaffenheit nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Dem Bezirksamt war jedoch bekannt, dass in vielen Fallen Heizölanlagen betrieben wurden und werden. Eine durch das Umweltamt initiierte Arbeitsgruppe des Bezirksamtes unter Mitarbeit der Bauaufsicht, des Rechtsamtes und der für Kleingärten zuständigen SE Liegenschaften hat ein Prüf- und Handlungsschema erarbeitet. Das Bezirksamt hatte sich eingehend mit der Problematik befasst und beschlossen, mängelfreie Tankanlagen noch für einen Zeitraum von 10 Jahren zu dulden. Bei Pächterwechsel außer bei Dauerwohnrecht sollten die Tankanlagen entfernt werden. Der Bezirksverband der Kleingärtner wurde im Januar 2003 informiert und hat das Umweltamt bei der Recherche der Tankanlagen unterstützt. Die Prüfung und Mängelbeseitigungen sind so gut wie abgeschlossen. Mit der 10-Jahres- Frist war die Hoffnung verbunden, dass sich durch einen häufigen Pächterwechsel die Anzahl der Anlagen deutlich reduzieren würde. Dies war jedoch nicht in dem Ausmaß der Fall, so gibt es derzeit nach derzeitigem Kenntnisstand noch 309 Tankanlagen. Da die 10 Jahresfrist 2013 abläuft, wird erneut zu entscheiden sein, wie verfahren werden soll.

 

Größe der der noch vorhandenen Tankanlagen:

 

unter 1000l

1000l – 3000ll

3000l – 5000ll

über 5000l

56

188

64

1

 

Diverse Fragen von Bezirksverordneten und BD Friedrich werden von Frau Sperling und Graf zu Lynar beantwortet, die Weiterleitung von Unterlagen zugesagt.

 

 


 

 
 

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