Auszug - vertagte Eingabe Nr. 194 des Herrn Dr. Torsten H. betr. Gaststättenbetrieb in der Koenigsallee 5 b, 14193 Berlin BE: Herr BzStR Schulte  

 
 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 02.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent ist anwesend

Der Petent ist anwesend.

Frau Halten-Bartels fragt Herrn BzStR Schulte, ob ein Einigungsgespräch zwischen dem Bezirksamt und dem Petenten stattgefunden habe.

Der Petent erklärt zuerst, dass es zwar ein Gespräch gegeben, aber aufgrund erneuter nächtlicher Lärmbelästigungen durch das Restaurant keine zufriedenstellende Einigung gegeben habe. Die fehlende Einsicht des Restaurantbetreibers und Missachtung vieler Auflagen lässt keine Einigung zu. Unter anderem wurde in einer Nacht zweimal nächtliche Ruhestörung angezeigt und erfolgreich durch die Polizei aufgenommen. Zwischenzeitlich wurde die Steganlage aufgrund fehlender Auflagen gesperrt. Für den Petenten ist eine Lösung nur gegeben bei einer Sperrzeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr; momentane Sperrzeit von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Seit zwei Jahren findet hier nun nächtliche Ruhestörung statt und nichts wird getan.

 

Herr BzStR Schulte gibt bekannt, dass der Betreiber tatsächlich seine im Gespräch gemachten Zusicherungen nicht eingehalten hat. Demzufolge wird ab dem Frühjahr verstärkt kontrolliert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Das gemeinsame Gespräch hatte aber zur Folge, dass eine nachbarschaftliche Regelung zwischen den Rechtsanwälten den betroffenen Parteien vorgelegt wird. Bevor aber eine Unterzeichnung dieser Vereinbarung stattfindet, wird erst einmal eine vier- bis sechsmonatige Probezeit vereinbart.

 

Auf die entsprechende Frage von Frau Halten-Bartels antwortet Herr BzStR Schulte, dass der Ordnungsdienst momentan – auch an den Wochenenden bis 24.00 Uhr – verstärkt Kontrollen durchführen wird. Des Weiteren wird der Polizeiabschnitt gebeten werden, die  Beschwerden entsprechend zu protokollieren und dem Bezirksamt zur Verfügung zu stellen.

 

Eine diesbezügliche Frage von Herrn Huwe beantwortet Herr BzStR Schulte dahingehend, dass für die Steganlage das Umweltamt zuständig ist und die wasserbehördliche Genehmigung erteilte.

 

Frau Kutt erklärt, dass auch im Nachbarbereich, z. B. in der Wallotstraße, erhöhter nächtlicher PKW-Lärm festgestellt wurde.

 

Der Petent erklärt, dass er zur Steganlage diverse Klagen bei Gericht eingereicht habe.

 

Abschließend wird dem Petenten empfohlen, auch die Nachbarschaft z. B. in Form einer Unterschriftenliste zu aktivieren. Je mehr Parteien sich beschweren, umso mehr Handhabe hat das Bezirksamt, gerade vor dem Verwaltungsgericht. Herr BzStR Schulte erklärt nochmals eindringlich, dass unbedingt Anzeigen von der Polizei benötigt werden, um gerichtsfeste Argumente zu haben. Frau Kutt wird sich im Bereich der Wallotstraße um Unterschriften bemühen.

 

Die Eingabe wird   v e r t a g t .

 
 

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