Auszug - Haushaltsabschluss 2011 und Perspektiven für Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
0063/4 Haushaltsabschluss 2011 und Perspektiven für Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Sell 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


 

Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Klose, die Antwort:

 

Zu 1.

Unter Berücksichtigung des Ergänzungsplans für das Haushaltsjahr 2011 betrug die Einnahmeerwartung für die Buchungsstellen 59 50/131 10, Erlösbeteiligung der Bezirke aus der Veräußerung von Grundstücken und 35 20/121 09, Gewinnablieferung aus der Parkraumbewirtschaftung, jeweils 2,5 Mio. Euro. Die Ist-Einnahmen aus Grundstücksverkäufen betragen 1.272.406,28 Euro. Zu 50,9 % ist damit der Ansatz erfüllt. Im Umkehrschluss ist der Ansatz damit allerdings um 1.227.593,72 Euro verfehlt worden. Die Ist-Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung belaufen sich auf 1.613.601,18 Euro. Die Quote der Erfüllung beträgt 64,54 %. Wiederum im Umkehrschluss ist der Ansatz um 886.398,82 Euro verfehlt worden. Dies bedeutet, meine Damen und Herren, eine Unterschreitung der beiden Ansätze im vergangenen Jahr von insgesamt 2.113.992,54 Euro. Ursächlich hierfür ist, dass ein großer Anteil, der von den Bezirken an den Liegenschaftsfonds abgegebenen Grundstücke bereits in den zurückliegenden Jahren veräußert worden ist. Der Schwerpunkt liegt jetzt bei der Veräußerung von Erbbaurechtsverträgen sowie von Rand- bzw. Restflächen. Der Verkauf gut gelegener Grundstücke stellt eher die Ausnahme dar, nicht nur in der City-West, denn insgesamt ist die Anzahl der dem Liegenschaftsfonds gemeldeten Immobilien in den Bezirken rückläufig.

 

Herr BzStR Schulte hat hierzu mitgeteilt:

„Zurückzuführen ist dieser Umstand auf den Rückgang der Einnahmen aus Parkscheinautomaten und Handyparken, der sich von 2010 zu 2011 um 180.112,82 Euro reduzierte. Da die Ausgaben aber reduziert werden konnten, verringerte sich die Gewinnabführung um 109.610,61 Euro. Die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern konnten aber um 421.677,01 Euro auf 5.701.044,22 Euro, also um knapp 8 % von 2010 zu 2011, im Vergleich zu 2008 sogar um 33 % erhöht werden.“

 

Zu 2.

Entgegen Ihrer Erwartung und Ihres Wunsches lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 nicht verlässlich prognostizieren. Da der kostenrechnerische Abschluss noch nicht erfolgt ist. Standardmäßig ist dies Anfang/Mitte Februar erst der Fall und auch erst dann, wenn erst sowohl die Ergebnisse der Basiskorrektur als auch der Nachbudgetierung vorliegen. Kameral in die Welt gesetzte, Zahlen wären spekulativer Natur. Ob es sich am Ende mit einem Haushaltsminus darstellt, das zweistellig oder einstellig ist, in den letzten Jahren, Sie wissen das, war es immer ein Stück weit der Blick in die Glaskugel. Unter welchen Kriterien, in der Summe der zwölf Berliner Bezirke, die Senatsverwaltung für Finanzen dann ihre finalen Erkenntnisse uns mitgeteilt hat.

 

Zu 3.

Aufgrund der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlungen konnte vom Abgeordnetenhaus kein Haushaltsgesetz 2012/2013 verabschiedet werden. Beginnt, also wie in diesem Jahr, ein Haushaltsjahr ohne beschlossenes Haushaltsgesetz, sieht der Artikel 89 der Verfassung von Berlin vor, dass die sogenannte vorläufige Haushaltswirtschaft in Kraft tritt.

 

Diese ermächtigt lediglich zur Leistung unbedingt notwendiger Ausgaben, um bestehende Einrichtungen zu erhalten, gesetzliche Aufgaben und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, Bauvorhaben weiterzuführen und die ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Dazu hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit dem ersten Haushaltswirtschaftsrundschreiben vom 29.11.2011 vorläufige Regelungen erlassen. Diese verdeutlichen zunächst, meine Damen und Herren, was unter „unbedingt notwendig“ zu verstehen ist dahingehend, dass vor der Prüfung der Ermächtigung nach Artikel 89 Verfassung von Berlin die Geeignetheit und die sachliche und zeitliche Erforderlichkeit der beabsichtigten Maßnahme, Beschaffung oder Ausgabe festzustellen und zu dokumentieren ist. Nach dem eben benannten ersten HWR sind Projektförderungen in engen Grenzen zulässig, wenn die unter restriktiver Beachtung der Voraussetzungen nach Artikel 89 Verfassung von Berlin geprüft wurden oder der Bewilligungszeitraum über das Ende des Bewilligungsjahres hinausgeht. Darüber hinaus gilt, dass neue Projekte grundsätzlich nicht gefördert werden dürfen.

Die Weitergewährung institutioneller Förderung ist im bisherigen Umfang zulässig, solange sie nur die notwendige Ausstattung mit Personal, Gerät und ähnlichem umfasst. Dies gilt auch beim Wechsel des Trägers und haben wir ja auch in der letzten Wahlperiode vor dem Jahreswechsel 2010/2011 hier zu managen gehabt. Für alle Beschaffungen gilt das Erfordernis des Vorliegens der Notwendigkeit und der Feststellung der Ermächtigung nach Artikel 89 Verfassung von Berlin.

 

Im Bereich Personal: Unbefristete Stellenbesetzungen sind grundsätzlich unzulässig. Es gibt jedoch für den Bezirk die Möglichkeit, Ausnahmeanträge an die Senatsverwaltung für Finanzen zu richten, wenn ein unabweisbarer Bedarf an einer Außeneinstellung besteht. Dieser ist ebenfalls hinsichtlich der Notwendigkeit und der Ermächtigung zu begründen. Es wird nicht überraschen, die vorherige Beteiligung des zentralen Personalüberhangsmanagements (ZEP), noch haben wir ihn ja, ist dabei zwingend. Es wird betont, dass eine Zustimmung nur in dezidiert begründeten Einzelfällen erteilt werden wird. Befristete Beschäftigungsverhältnisse bis zu einem Jahr können im Bezirk entschieden werden, wenn die bekannten Voraussetzungen vorliegen. Befristungen über ein Jahr hinaus sind analog unbefristeter Stellenbesetzungen zu behandeln, wie vorstehend beschrieben. Beförderungen sind nicht zulässig.

 

Zu 4.

Gemäß Terminplan für die Aufstellung des Bezirksdoppelhaushaltes 2012/2013 beabsichtigt das Bezirksamt, bis spätestens 14.02.2012 den Haushaltsplanentwurf zu beschließen. Ergebnisse der Klausurtagung des Bezirksamtes vom Ende Januar werden Bestandteil der Vorlage zur Beschlussfassung durch die BVV sein. Im Nachgang zur Sitzung der BVV am 16.02., in der die erste Lesung zum Bezirksdoppelhaushaltsplan vorgesehen ist, erfolgen Beratungen und Beschlussempfehlungen durch die Fachausschüsse und gehen dann durch den Haushaltsausschuss. Die Senatsverwaltung für Finanzen erwartet spätestens die Übermittlung der BVV-Beschlussfassung zum 29.02.2012 mit Karenz 11.03.2012. Trotz Übersendung des kritischen Schreibens der Frau Vorsteherin, das mich gestern erreicht hat, dessen Intention das Bezirksamtskollegium vollinhaltlich teilt, persönlich durch mich an den Herrn Finanzsenator und seinen Staatssekretär übersandt und nach heutiger nochmaliger Intervention der Bezirke in der heutigen Sitzung des Rates der Bürgermeister unter Leitung von Bürgermeister Henkel hat diese Terminvorgabe unverändert Bestand, daran, meine Damen und Herren, wird sich nichts mehr ändern.

 

Soweit hatte die BVV nun entscheiden, und das haben Sie ja vorhin auch bei 6.3 auch immanent getan, ob die Terminplanung für ihre abschließende zweite Vorlesung vorgezogen wird, wie dies beispielsweise Tempelhof-Schöneberg und Spandau machen. Andernfalls wäre eine verspätete Abgabe gegeben.

Dies hätte zur Folge gehabt, aus der Nachschau und der Behandlung durch das Parlament noch vor den Sommerferien herauszufallen. Faktisch wäre das auf den Fortbestand der gegenwärtigen erheblichen Restriktion nach Artikel 89 Verfassung von Berlin auf fast das ganze Jahr 2012 hinausgelaufen.

Dies hätte ich im Interesse des Bezirks für nicht empfehlenswert gehalten und von daher bedanke ich mich für Ihre Flexibilität, dass wir dann zum 8. zur Beschlussfassung kommen in zweiter Lesung zum 8. März und dann mit entsprechendem Turbo durch die Verwaltung dann die vorgegebene Zeitschiene durch SenFin werden einhalten können.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen