Auszug - Befreiung
Herr BzStR Gröhler verteilt die Befreiungsliste mit insgesamt 11 Bauvorhaben.
Herr Latour fügt zur Nachfrage von BV Dr. Lehmann bzgl. des BV Franklinstraße an, dass der Block „nicht bebauungsplanfähig sei“, da eine erhebliche Verfestigung von Bestandsnutzungen vorliegt und die ehemals interne Erschließung nach Bau des Parkhauses nicht mehr durchzuführen ist. Herr BV Lobo stellt eine Nachfrage zu den Wohneinheiten beim BV Hohenzollerndamm. BV Centgraf klagt über die fehlende Möglichkeit der Sicherung der öffentlichen Durchwegung mittels eines städtebaulichen Vertrages für die Tauentzienstraße. Herr Latour führt hierzu aus, dass sich der Baukörper künftig nur durch die innere Gliederung vom Bestand unterscheiden wird und eine öffentliche Durchwegung nicht gesichert ist. BV Lehmann fragt nach den Nutzungsmaßen BV Königin-Elisabeth-Straße (Die zulässige bauliche Dichte ist nicht erreicht, die Bebauungstiefe durch den Gebäudebestand bereits vorgegeben).
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