Auszug - Haus des Sports erhalten!  

 
 
72. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 13.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:26 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
2020/3 Haus des Sports erhalten!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/LINKE. 
Verfasser:Verrycken/Kuntze/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Centgraf fragt nach der Bedeutung eines Erbbauvertrages

BV Centgraf fragt nach der Bedeutung eines Erbbaurechtsvertrages.

 

BzStR Gröhler berichtet, dass zunächst der Wert des Gebäudes geschätzt wird, dieser ist an das Land Berlin zu zahlen, anschließend gibt es die Festlegung des Erbbauzinses für das Grundstück, dieser wird dann monatlich an das Bezirksamt gezahlt. Nach einem festgesetzten Zeitraum fällt dann das komplette Grundstück wieder in den Besitz des Bezirksamtes.

 

BV Dr. Dittberner fragt, welche Überlegungen für einen Erhalt des Hauses sprechen.

 

BV Häntsch erklärt, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten vor Ort war und festgestellt hat, dass nicht nur Geschäftsstellen der Vereine dort sind, sondern auch Räume in denen aktiv Sport betrieben wird. Das Haus muss aus diesem Grund erhalten werden.

 

BzStR Gröhler erklärt, dass das Haus zur Haushaltskonsolidierung wegen der hohen KLAR-Daten abgegeben werden muss und das Grundstück ein idealer Wohnstandort ist. Der Liegenschaftsfonds prüft momentan, ob er einen neuen Bolzplatz mitfinanziert. Der Bolzplatz ist momentan wegen Schäden gesperrt, da die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr gegeben ist. Den Vereinen könnten Räume im Rathaus Charlottenburg angeboten werden.

 

BV Dr. Dittberner möchte den Antrag vertagen, dies wird vom Ausschuss abgelehnt.

 

BV Häntsch erörtert, dass die KLR hinterfragt werden muss, da sie fiktive Kosten angibt, die den Haushalt belasten. Den Vereinen bringen für sportliche Aktivitäten Räume im Rathaus nichts.

 

BV Tillinger erklärt, dass die Vereine über einen Erbbaurechtsvertrag nachdenken, aber dafür noch Zeit brauchen.

 

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen

 

Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob und wie das Haus des Sports in der Arcostraße 11-19 durch einen Erbbauvertrag mit einem dort beheimateten gemeinnützigen Sportverein für den Sport erhalten werden kann.

 

Nach Vorlage des Prüfergebnisses soll die BVV gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG über diese bezirkliche Einrichtung entscheiden.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2011 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob und wie das Haus des Sports in der Arcostraße 11-19 durch einen Erbbauvertrag mit einem dort beheimateten gemeinnützigen Sportverein für den Sport erhalten werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2011 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              13              dagegen:   1                    Enthaltung:              1

 
 

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