Auszug - Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße
BV Wuttig berichtet, dass der Antrag aus Ideen der CDU-Fraktion sowie der SPD-Fraktion entstanden ist. BzStR Gröhler kritisiert den 2. Absatz des Antrages, weil ein öffentlicher Kinderspielplatz 300 m und ein anderer 500 m weiter vorhanden ist. Aus KLR-Gründen ist der Antrag daher nicht umsetzbar, da circa 350 T€ investiert werden müssten. Erst würde der Abenteuerplatz geräumt und dann circa 2016 neu aufgebaut. Das Projekt ist nicht in der Investitionsplanung vorgesehen und auch die Umwidmung wäre nicht einfach.
BV Schmitt schlägt vor, den Antrag absatzweise abzustimmen.
BV Centgraf berichtet, dass die Not an Spielplätzen verdeutlicht werden muss.
BV Häntsch erklärt, dass dieser Platz als öffentlicher Kinderspielplatz nicht unbedingt notwendig ist und lieber ein älterer Spielplatz erneuert werden sollte. Prüfaufträge beschäftigen nur die Verwaltung.
BV Centgraf ist der Meinung, dass in dem Gebiet viele Familien leben und der Spielplatz durchaus wichtig ist.
BV Tillinger erklärt, dass einfach zu wenig Geld im Haushalt für solche Projekte vorhanden ist und dieses Geld eingefordert werden muss.
Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, auf dem Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße nach dem Auslaufen des Mietvertrages für den Spielplatzladen auf dem Spielplatzgelände eine Unterbringungsmöglichkeit (z. B. Bauwagen oder ein Holzhaus) aufzustellen und die pädagogische Betreuung aufrechtzuerhalten, ggf. mit einer geringeren Personalausstattung von Frühjahr bis Herbst. Dabei ist auch eine Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Einrichtungen zu prüfen.
Sollte dies nicht möglich sein, wird das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, ob der Abenteuerspielplatz in der Holsteinischen Straße nach Auslaufen des Mietverhältnisses der Betreuungsräume in einen öffentlichen Spielplatz umgewidmet werden kann, um so auch in Zukunft im Sozialraum 4 (Wilmersdorf-City) für Kinder dieses Angebot zum Spielen und Toben vorzuhalten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie es möglich ist, auf dem Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße nach dem Auslaufen des Mietvertrages für den Spielplatzladen auf dem Spielplatzgelände eine Unterbringungsmöglichkeit (z. B. Bauwagen oder ein Holzhaus) aufzustellen und die pädagogische Betreuung aufrechtzuerhalten, ggf. mit einer geringeren Personalausstattung von Frühjahr bis Herbst. Dabei ist auch eine Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Einrichtungen zu prüfen. Der BVV ist bis zum 31.07.2010 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
1. Absatz: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:
2. Absatz: dafür: 10 dagegen: 4 Enthaltung: 0 |
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