Auszug - Baukostencontrolling - Analyse und Maßnahmen
BV Wuttig begründet den Antrag.
BzStR Gröhler erklärt, dass der Antrag einen hohen Verwaltungsaufwand auslösen würde, da abgeschlossene Vorgänge erst wieder rausgesucht werden müssten. Die Landeshaushaltsordnung regelt bereits das Aufstellen der Kalkulation für Bauvorhaben. Beispiel für den Ablauf anhand der Investitionsplanung 2011 - 2015:
1. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gibt dem Bezirksamt 8 Wochen um die Investitionsplanung aufzustellen. 2. Die Abteilung Familie, Jugend, Schule und Sport wird gefragt, welche Projekte ihr am wichtigsten sind. 3. Das Sportamt führt eine Bedarfsabfrage durch. 4. Beim zuständigen Bedarfsträger werden die wichtigsten Maßnahmen eruiert. 5. Die Kosten werden auf dem jetzigen Stand geschätzt, ohne zu wissen was beim Bau noch gefunden wird z. B. Asbest oder ob die Kosten aufgrund der Wirtschaftslage steigen. 6. Gebaut wird 2014 oder 2015. 7. Die Abrechnung erfolgt circa 2015 bzw. 2016.
Entstehen höhere Kosten, müssen diese aus anderen Projekten finanziert werden, die dann eventuell verschoben werden müssen und daraus ergibt sich, dass manche Projekte erst nach 8 bis 10 Jahren realisiert werden können. Es erfolgt eine detaillierte Ausschreibung, da jedes Gewerk einzeln ausgeschrieben wird.
Letztendlich ist der Antrag in dieser Form nicht realistisch. Darüber hinaus wurden gemäß BVV-Beschluss Drs.-Nr. 1296/3 über alle Vorgaben im Rahmen des K II-Programms via Verteilung von Listen im Bauausschuss informiert. Des Weiteren wird gemäß Beschluss zu Drs.-Nr. 0279/3 seit dem 01. Juli 2007 regelmäßig über sämtliche Ausschreibungsverfahren und Interessenbekundungsverfahren ab 150 T € via Listenverteilung über das Büro der BVV informiert.
BV Wuttig erklärt, dass der Antrag noch mal überarbeitet werden muss und deshalb vertagt werden sollte.
Der Antrag wird vertagt.
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