Auszug - Haus des Sports erhalten!  

 
 
46. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 07.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sportplatz-Casino
Ort: Brahestr. 6, 10589 Berlin
2020/3 Haus des Sports erhalten!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/LINKE. 
Verfasser:Verrycken/Kuntze/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Verweis auf die Sitzung im Haus des Sports wird ein Erweiterungsantrag der SPD-Fraktion vorgelegt

Mit Verweis auf die Sitzung im Haus des Sports wird ein Erweiterungsantrag der SPD-Fraktion vorgelegt. Eine Entscheidung über die zukünftige Verwendung des Grundstücks ist noch nicht gefallen. Die Bauabteilung arbeitet an Prüfaufträgen zur Ermittlung des einen Vergleich ermöglichenden Zahlenwerks für die Szenarien Abgabe an den Liegenschaftsfonds bzw. Bestellung eines Erbbaurechts für einen Sportverein. Bis Ostern soll die Ermittlung erfolgt sein.

 

Herr Wendt verdeutlicht, dass für die Fraktion B'90/Grüne die Nutzung des Hauses des Sports nicht mehr zeitgemäß erscheint und stellt die Frage in den Raum, ob im Fall eines Erbbaurechts der Bezirk in der KLR weiterhin mit kalkulatorischen Zinsen belastet werden würde.

Herr Schneckmann erklärt, die künftige Nutzung des Hauses solle in einer Allianz verschiedener Sportvereine erfolgen. Eine weitere Nutzung durch den Betriebssportverband Berlin-Brandenburg (BSVB) sei dabei nicht maßgeblich, im Rahmen einer Untervermietung jedoch vorstellbar.

 

Der Antrag wird in der folgenden Fassung einstimmig beschlossen:

 

Drucksache Nr

 

Der Ausschuss für Sport

empfiehlt dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob und wie das Haus des Sports in der Arcostraße 11-19 durch einen Erbbauvertrag mit einem dort beheimateten gemeinnützigen Sportverein für den Sport erhalten werden kann.

 

Nach Vorlage des Prüfergebnisses soll die BVV gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG über diese bezirkliche Einrichtung entscheiden.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2011 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob und wie das Haus des Sports in der Arcostraße 11-19 durch einen Erbbauvertrag mit einem dort beheimateten gemeinnützigen Sportverein für den Sport erhalten werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2011 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Ja:              8              Nein:              0              Enthaltung:               2

 

 
 

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