Auszug - Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans VII-3-1B
Unter Verweis auf die bisherigen Informationen im Ausschuss und auf die Beschlussvorlage erläutert Herr Latour den Bedarf zum Erlass der Veränderungssperre. In einem aktuellen Schreiben des Grundstücksverkäufers, das auch den Fraktionen zugegangen ist, wird mit dem Erhalt der Tanklagernutzung gedroht. Sowohl der Ausschuss wie auch das Bezirksamt halten dieses für verfehlt, zumal das Bezirksamt dem Alteigentümer lange vor dem Verkauf die gemeinsame Erarbeitung eines Blockkonzeptes angeboten hatte. Auf Frage von BV Centgraf überschlägt Herr Latour die Größe der Gewerbefläche mit ca. 3 ha. (Nachtrag zum Protokoll: Es sind 3,5 ha)
Der Ausschuss erachtet nach Rückfragen und kleiner Diskussionsrunde die Veränderungssperre für richtig und notwendig. Soweit Grundstücksverkäufer und –käufer mitwirkungsbereit sind, wird die Erstellung eines gemeinsamen Konzeptes befürwortet.
Der Ausschuss für Stadtplanung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes die Verordnung über die Veränderungssperre VII-3-1B/27 und fordert das Bezirksamt auf, diese gemäß § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches und § 36 Abs. 2 Buchstabe c des Bezirksverwaltungsgesetzes zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung:
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