Auszug - Bebauungsplan 4-28
BzStR Gröhler teilt mit, dass erneut um Prüfung einer möglichen Öffnung des Südausgangs gebeten wurde, allerdings vertritt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weiterhin den Standpunkt, der Öffnung des Tunnels nicht stattzugeben. Gesprächsweise hat der Investor auf die funktionierende Verbindung zum S-Bahnhof verwiesen, er sieht keinen verbesserten Standort bei Öffnung des Südeingangs.
BV Heyne möchte wissen, ob eine Ortsbesichtigung seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stattgefunden hat. BzStR Gröhler berichtet, dass sich die Senatsverwaltung auf das Gutachten der DB verlässt.
BV Dr. Lehmann findet diesen Sachstand prinzipiell noch immer unbefriedigend. Er fragt nach, ob sich die Mitglieder dennoch mit diesem Bericht zufrieden stellen und lässt über den Beschlussentwurf abstimmen:
1. Teil 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen
2. Teil 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme; 0 Enthaltungen
Der Ausschuss für Stadtplanung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf des Bebauungsplanes 4-28 vom 03.04.2009 mit Deckblatt vom 24.11.2009 und Änderungen vom 03.12.2009.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 4-28 vom 03.04.2009 mit Deckblatt vom 24.11.2009 und Änderungen vom 03.12.2009 zu erlassen. Abstimmungsergebnis:
dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltung: 0 |
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