Auszug - Engagement für Gender Mainstreaming im Sport  

 
 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 18.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1627/3 Engagement für Gender Mainstreaming im Sport
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Dr.Fest/Block 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Naumann:

Zur Beantwortung Herr BzStR Naumann:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, das Bezirksamt beantwortet selbstverständlich   die eingebrachten Fragen wie vorgelegt, zumal noch zu besprechen sein wird in der Tat, Herr Block, ob die von Ihnen hier vorgetragenen Prämissen denn so zutreffend sind. Neue SPAN hin, neue SPAN her.

 

Zu 1.

Aktueller Stand ist, dass der Rat der Bürgermeister den neuen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen - Sportanlagen-Nutzungsvorschriften, heißt es,  nicht „-verordnung“, ich mach das auch selber falsch, kurz und geläufig SPAN genannt, am 21.01.2010 zugestimmt hat. Der Senat hat die neuen SPAN daraufhin am 2.2.2010 beschlossen und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport beauftragt, diese Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin ist am 19.2.2010, also morgen, zu rechnen. Inkrafttreten werden sie am 1.3.2010. In den neuen SPAN (Stand RdB-Beschluss) ist unter Nr. 4 Vergabegrundsätze in dem Bereich bewegen wir uns hier im Rahmen dieser Großen Anfrage, im Abs. 9, also es gibt vorherige 8, aber hier wird jetzt der Abs. 9 relevant, folgendes geregelt und ich darf zitieren, damit der Gesamtzusammenhang hier heute auch zur Kenntnis genommen werden kann:

 

Abs. 9 beginnt:

„Bei den laufenden Vergaben der Sportanlagen sind im Hinblick auf die Mehrfachnutzung (und die haben wir ja nicht selten bekanntermaßen), grundsätzlich der Belange der genannten Nutzenden in nachstehender Reihenfolge zu beachten:

 

  1. Schulen
  2. Landesleistungszentren und Bundesstützpunkte
  3. Förderungswürdige Sportorganisationen mit Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb für den Kinder- und Jugendbereich
  4. Hochschulen für ihren studienbezogenen Lehrbetrieb
  5. Förderungswürdige Sportorganisationen mit Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb
  6. Volkshochschulen
  7. alle weiteren in Nr. 1 Abs. 3 genannten Nutzende.“

Zwischenfazit: Es gibt ja eine, wie es in dem „Verordnungstext“ heißt, in den Vorschriften heißt: nachstehende Rangfolge und das ist entsprechend dann in dieser Priorität zu beachten. Und jetzt wird es interessant und das sind dann auch die Neuerungen. „Darüber hinaus soll beachtet werden, dass

 

a)     der notwendige Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb bisheriger Nutzender durch die zusätzliche Berücksichtigung neuer Nutzender nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

b)     Kinder- und Jugendgruppen zu für sie vertretbaren Tageszeiten Vorrang erhalten

c)      Geschlechterspezifische Erfordernisse berücksichtigt werden

d)     Die Belange des Behindertensports in besonderer Weise Beachtung finden

e)     Eine möglichst vollständige Auslastung der überlassenen Sportanlagen gewährleistet erscheint

f)        Die Nutzungszeiten an Wochenende vorrangig für den Wettkampfbetrieb bereitgestellt werden

g)     Unter Einhaltung der vorstehenden Vergabekriterien die Sportanlagen geschlechtergerecht zu vergeben sind.“

 

Und dann folgt Abs. 10 – Zitat Ende.

 

Soweit die neuen Regelungen betreffend Gender Mainstreaming in ihrem Regelungszusammenhang.

Gender Budgeting als ein wichtiges Modul von Gender Mainstreaming im Bereich der Finanz- und Haushaltspolitik wurde und wird nicht durch die SPAN geregelt.

 

Zu 2. und 3.

Die Bezirksverwaltung hat sich im Novellierungsverfahren intensiv durch kontinuierliche persönliche Mitarbeit eingebracht und die Beschlusslage der BVV entsprechend vermittelt.

In diesem Zusammenhang ist jedoch erneut darauf hinzuweisen, dass die SPAN als Verwaltungsvorschriften nachrangig gegenüber dem Berliner Sportförderungsgesetz zur Anwendung kommen. Hier nehme ich Bezug auf die Beantwortung der BVV-DS. Nr. 1111/3 - Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betreffend „Geschlechtergerechte Sportförderung im Bezirk?“ vom 11.12.2008.

 

Damit ist gesagt, dass es, und das haben wir mehrfach dargelegt und tun das auch gerne in anderen Zusammenhängen wiederholt, auch in der Vertiefung der Materie und dies ist rückgekoppelt mit der Senatssportverwaltung, dass es keine und das steht ja seit geraumer Zeit auch hier im politischen Raum, zumindest in Teilen des Hauses, keine Möglichkeiten gibt, seitens der Verwaltung des Fachbereichs Sportförderung regelnd im Sinne von Eingriff in die Autonomie der Sportvereine eingreifen zu können.

 

Daran, meine Damen und Herren, hat die neue SPAN nichts geändert. Wer dies politisch will, kann sich nicht an der SPAN abarbeiten, sondern muss das Sportförderungsgesetz als gesetzliche Grundlage im Land Berlin ändern. Das ist aber durch den Gesetzgeber, das Abgeordnetenhaus von Berlin, nicht erfolgt. Damit ist nicht gesagt, dass es im Sinne von Gender Mainstreaming nicht stärkere Berücksichtigung, nicht Anstrengung geben muss. Natürlich nicht. Aber das, Herr Block, was Sie auch in Ihrer Einleitung hier vorgetragen haben, impliziert ja immer wieder, als müsste jetzt die Verwaltung unter dem Aspekt Gender Mainstreaming gegenüber auf den Anlagen befindlichen tätigen Sportvereinen, unter dem Aspekt, wie viel Männer an der Stelle, wie viel Frauen an der Stelle und umgekehrt regelnd, steuernd eingreifen. Dafür gibt es keine Grundlage.

(Zwischenruf)  Nein. Dann spricht das Bezirksamt an der Stelle ggf. in unterschiedlicher Wahrnehmung der Regelung. Dies ist auch nach Rückkopplung seiner Zeit in der Erörterung der bevorstehenden SPAN mit Staatssekretär Härtel, Senatssportverwaltung, so nicht der Fall.

 

Zu 4.

Das Bezirksamt wird das Gespräch mit dem Bezirkssportbund zur Anwendung der neuen SPAN im Sinne der Fragestellung suchen, zweifelsohne Herr Block. Falls gewünscht und das rege ich ausdrücklich an, kann dies auch im Rahmen einer Sitzung des Sportausschusses erfolgen ggf. gerne auch, wenn gewünscht, erneut unter Hinzuziehung in gemeinsamer Sitzung mit dem Ausschuss für Gender Mainstreaming.

 

 
 

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