Auszug - Engagement für Gender Mainstreaming im Sport
Zur Beantwortung Herr BzStR Naumann: Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, das Bezirksamt beantwortet selbstverständlich die eingebrachten Fragen wie vorgelegt, zumal noch zu besprechen sein wird in der Tat, Herr Block, ob die von Ihnen hier vorgetragenen Prämissen denn so zutreffend sind. Neue SPAN hin, neue SPAN her. Zu 1. Aktueller Stand ist, dass der Rat der Bürgermeister den
neuen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen
Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen -
Sportanlagen-Nutzungsvorschriften, heißt es,
nicht „-verordnung“, ich mach das auch selber falsch, kurz
und geläufig SPAN genannt, am 21.01.2010 zugestimmt hat. Der Senat hat die
neuen SPAN daraufhin am 2.2.2010 beschlossen und die Senatsverwaltung für
Inneres und Sport beauftragt, diese Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Mit
der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin ist am 19.2.2010, also morgen, zu
rechnen. Inkrafttreten werden sie am 1.3.2010. In den neuen SPAN (Stand
RdB-Beschluss) ist unter Nr. 4 Vergabegrundsätze in dem Bereich bewegen wir uns
hier im Rahmen dieser Großen Anfrage, im Abs. 9, also es gibt vorherige 8, aber
hier wird jetzt der Abs. 9 relevant, folgendes geregelt und ich darf zitieren,
damit der Gesamtzusammenhang hier heute auch zur Kenntnis genommen werden kann: Abs. 9 beginnt: „Bei den
laufenden Vergaben der Sportanlagen sind im Hinblick auf die Mehrfachnutzung
(und die haben wir ja nicht selten bekanntermaßen), grundsätzlich der Belange
der genannten Nutzenden in nachstehender Reihenfolge zu beachten:
Zwischenfazit: Es
gibt ja eine, wie es in dem „Verordnungstext“ heißt, in den Vorschriften
heißt: nachstehende Rangfolge und das ist entsprechend dann in dieser Priorität
zu beachten. Und jetzt wird es interessant und das sind dann auch die Neuerungen.
„Darüber hinaus soll beachtet werden, dass a)
der
notwendige Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb bisheriger Nutzender durch die
zusätzliche Berücksichtigung neuer Nutzender nicht unangemessen beeinträchtigt
wird. b)
Kinder-
und Jugendgruppen zu für sie vertretbaren Tageszeiten Vorrang erhalten c)
Geschlechterspezifische
Erfordernisse berücksichtigt werden d)
Die
Belange des Behindertensports in besonderer Weise Beachtung finden e)
Eine
möglichst vollständige Auslastung der überlassenen Sportanlagen gewährleistet
erscheint f)
Die
Nutzungszeiten an Wochenende vorrangig für den Wettkampfbetrieb bereitgestellt
werden g)
Unter
Einhaltung der vorstehenden Vergabekriterien die Sportanlagen geschlechtergerecht
zu vergeben sind.“ Und dann folgt Abs.
10 – Zitat Ende. Soweit die neuen
Regelungen betreffend Gender Mainstreaming in ihrem Regelungszusammenhang. Gender Budgeting als
ein wichtiges Modul von Gender Mainstreaming im Bereich der Finanz- und
Haushaltspolitik wurde und wird nicht durch die SPAN geregelt. Zu 2. und 3. Die
Bezirksverwaltung hat sich im Novellierungsverfahren intensiv durch kontinuierliche
persönliche Mitarbeit eingebracht und die Beschlusslage der BVV entsprechend
vermittelt. In diesem
Zusammenhang ist jedoch erneut darauf hinzuweisen, dass die SPAN als
Verwaltungsvorschriften nachrangig gegenüber dem Berliner Sportförderungsgesetz
zur Anwendung kommen. Hier nehme ich Bezug auf die Beantwortung der BVV-DS. Nr.
1111/3 - Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betreffend „Geschlechtergerechte
Sportförderung im Bezirk?“ vom 11.12.2008. Damit ist gesagt,
dass es, und das haben wir mehrfach dargelegt und tun das auch gerne in anderen
Zusammenhängen wiederholt, auch in der Vertiefung der Materie und dies ist
rückgekoppelt mit der Senatssportverwaltung, dass es keine und das steht ja
seit geraumer Zeit auch hier im politischen Raum, zumindest in Teilen des
Hauses, keine Möglichkeiten gibt, seitens der Verwaltung des Fachbereichs Sportförderung
regelnd im Sinne von Eingriff in die Autonomie der Sportvereine eingreifen zu
können. Daran, meine Damen
und Herren, hat die neue SPAN nichts geändert. Wer dies politisch will, kann
sich nicht an der SPAN abarbeiten, sondern muss das Sportförderungsgesetz als
gesetzliche Grundlage im Land Berlin ändern. Das ist aber durch den
Gesetzgeber, das Abgeordnetenhaus von Berlin, nicht erfolgt. Damit ist nicht
gesagt, dass es im Sinne von Gender Mainstreaming nicht stärkere Berücksichtigung,
nicht Anstrengung geben muss. Natürlich nicht. Aber das, Herr Block, was Sie
auch in Ihrer Einleitung hier vorgetragen haben, impliziert ja immer wieder,
als müsste jetzt die Verwaltung unter dem Aspekt Gender Mainstreaming gegenüber
auf den Anlagen befindlichen tätigen Sportvereinen, unter dem Aspekt, wie viel
Männer an der Stelle, wie viel Frauen an der Stelle und umgekehrt regelnd,
steuernd eingreifen. Dafür gibt es keine Grundlage. (Zwischenruf) Nein. Dann spricht das Bezirksamt an der
Stelle ggf. in unterschiedlicher Wahrnehmung der Regelung. Dies ist auch nach
Rückkopplung seiner Zeit in der Erörterung der bevorstehenden SPAN mit
Staatssekretär Härtel, Senatssportverwaltung, so nicht der Fall. Zu 4. Das Bezirksamt wird
das Gespräch mit dem Bezirkssportbund zur Anwendung der neuen SPAN im Sinne der
Fragestellung suchen, zweifelsohne Herr Block. Falls gewünscht und das rege ich
ausdrücklich an, kann dies auch im Rahmen einer Sitzung des Sportausschusses
erfolgen ggf. gerne auch, wenn gewünscht, erneut unter Hinzuziehung in
gemeinsamer Sitzung mit dem Ausschuss für Gender Mainstreaming. |
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