Auszug - Eingabe Nr. 114 des Herrn Peter K. betr. Spielhallenbetriebe am Kaiserdamm und Bismarckstraße BE: Herr BzStR Schulte
Der Petent ist anwesend
und kritisiert die vermehrte Inbetriebnahme von Spielhallen u. a. am Kaiserdamm,
Kantstraße und in der Bismarckstraße. Herr BzStR Schulte
erklärt, dass zwei Sachen zu beachten sind: Einmal das Baurecht. Wenn ein
Bebauungsplan neu aufgestellt wird, können bestimmte Dinge ausgeschlossen
werden; aber nur bei Gebieten, die neu entwickelt werden. Existiert ein
bestimmtes Baurecht bereits, kann es kaum geändert werden, da das Bezirksamt
ansonsten zu Entschädigungszahlungen oder ähnliches gezwungen werden kann. Das
heißt, wenn es baurechtlich erlaubt ist, eine Spielhallengenehmigung zu
erlassen, muss sie auch genehmigt werden. Derzeit liegen 15 Anträge für
Charlottenburg-Wilmersdorf vor. Ärgerlich ist besonders, so Herr BzStR Schulte,
dass ein Antrag für zwei Spielhallen im Bahnhofsgebäude Zoo vorliegt, wo selber
die Bahn als Vermieter auftritt und zur Entwertung ihres eigenes Gebäudes
beiträgt, in dem sie dort Spielhallen ansiedelt. Im Gewerberecht können
nur Auflagen erteilt werden, wie z. B. welche Art von Spielgeräten innerhalb in
welcher Art von Räumlichkeiten. Zusätzlich kann die Zuverlässigkeit des
Betreibers geprüft werden, was das Bezirksamt generell macht. Seit Mai d. J. werden
verschärft Kontrollen zum Nichtraucherschutzgesetz durchgeführt. Solange das Baurecht
nicht geändert wird, sind dem Bezirksamt die Hände gebunden. Auf die entsprechende
Frage von Frau Andres antwortet Herr BzStR Schulte, dass es nach momentanen
Recht keine Handhabe gibt, Spielhalleneröffnungen zu verbieten. Herr BzStR Schulte wird
wegen dieser Problematik mit Herrn BzStR Gröhler ein Gespräch führen. Der Petent erhält die
schriftliche Stellungnahme des Bezirksamt. Die Eingabe wird gem. §
21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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