Auszug - Kinderschutz benötigt ein verbindliches Meldesystem  

 
 
54. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 04.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
1291/3 Kinderschutz benötigt ein verbindliches Meldesystem
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Klose 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Neuhoff begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dr

Herr Neuhoff begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dr. Kaufhold, die Amtsärztin des Bezirks.

 

Frau von Pirani verweist auf die bereits bestehenden Informationswege und die AV Kinderschutz sowie auf die entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Ämtern im Bezirk, in denen u.a. auch Fallübergaben bei Kindeswohlgefährdung geregelt sind.

 

Frau Dr. Kaufhold berichtet, dass der Jugendgesundheitsdienst über den Zuzug von Familien mit Kindern informiert wird. Familien mit Kindern unter 2 Jahren erhalten daraufhin einen sog. Zuzugsbrief mit Informationsmaterial und dem Angebot für einen Besuch. Familien, die aus anderen Bundesländern oder dem Ausland zuziehen, erhalten mit diesem Brief auch einen Terminvorschlag für einen Besuch.

 

Herr Wendt schlägt vor, aufgrund dieser Informationen den Antrag für erledigt zu erklären.

 

Der Ausschuss beschließt im Konsens, dass der Antrag DS-Nr. 1291/3 durch Verwaltungshandeln erledigt ist. 

 

Drucksache Nr

 

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Senatsstellen für ein verbindliches Meldesystem zwischen den Bezirken einzusetzen.

Dieses muss mindestens folgende Punkte berücksichtigen:

 

-          Der angekündigte Umzug eines vom Jugendamt oder dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst betreuten Kindes ist vom bisher zuständigen Bezirk den Stellen des zukünftigen Bezirks zu melden.

-          Die Gesundheitsakten des Kindes werden an den künftig zuständigen Bezirk übergeben. Die Eltern sind hierüber zu informieren.

-          Die Meldepflicht erstreckt sich auf Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2009 zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   einstimmig      dagegen:                     Enthaltung:     

 
 

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