Auszug - Sozialraumorientierung im Bezirksamt umsetzen - sich an geltende Beschlüsse halten!  

 
 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 07.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0506/3 neu: Sozialraumorientierung im Bezirksamt weiter verfolgen
Sozialraumorientierung im Bezirksamt umsetzen -
sich an geltende Beschlüsse halten!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Gröhler informiert, dass laut SenStadt Sozialräume keinen Bewertungsmaßstab darstellen und in vielen Baubereichen nicht an¬wendbar sind

Herr BzStR Gröhler informiert, dass laut SenStadt Sozialräume keinen Bewertungsmaßstab darstellen und in vielen Baubereichen nicht an­wendbar sind.

Herr BV Verrycken verweist auf Spielplätze und Erholungsanlagen.

Herr BzStR Gröhler antwortet, dass für Spielplätze die Einzugsbereiche maßgebend sind. Sozialräume sind lediglich Thema für Soz und Jug.

Frau BV Centgraf sagt, dass der Antrag für sie nicht nachvollziehbar ist.

Herr BV Häntsch erklärt, dass der Begriff in der Bevölkerung nicht akzep­tiert wird und zudem für andere als die Baubereiche erdacht wurde.

Herr BV Prof. Dittberner sagt, dass damals die Sozialraumorientierung nicht für alle Bereiche gedacht war, sondern nur für Jugend und Soziales.

Herr BV Verrycken erwidert, dass die uneinheitliche Gliederung der Berli­ner Bezirke das Problem ist und anderenorts beispielsweise die Spiel­plätze bei Jug angesiedelt sind.

Herr BzStR Gröhler korrigiert diese Aussage. Gemäß Senatsvorgabe sind Spielplätze im Baubereich anzusiedeln.

Herr BV Schmitz-Grethlein hält die Sozialraumorientierung als Grundlage für die Zusammenarbeit mit Jug für richtig. Außerdem steht im Antrag, dass die Sozialraumorientierung dort, wo sie sinnvoll ist, umgesetzt wer­den soll.

Herr BV Schmitt hat den Eindruck, dass es den Antragstellern um die Spielplätze geht und schlägt vor, den Antrag dementsprechend explizit auf Spielplätze umzuformulieren.

Frau BV Centgraf sagt, dass sie den Antrag für übertrieben hält und den Sinn nicht erkennen kann. Für den Baubereich hält sie die Bereichsent­wicklungsplanung für besser.

Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgestellt.

 


 

 
 

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