Auszug - Sozialraumorientierung im Bezirksamt umsetzen - sich an geltende Beschlüsse halten!
Herr BzStR Gröhler informiert, dass laut SenStadt Sozialräume keinen Bewertungsmaßstab darstellen und in vielen Baubereichen nicht anwendbar sind. Herr BV Verrycken verweist auf Spielplätze und Erholungsanlagen. Herr BzStR Gröhler antwortet, dass für Spielplätze die Einzugsbereiche maßgebend sind. Sozialräume sind lediglich Thema für Soz und Jug. Frau BV Centgraf sagt, dass der Antrag für sie nicht nachvollziehbar ist. Herr BV Häntsch erklärt, dass der Begriff in der Bevölkerung nicht akzeptiert wird und zudem für andere als die Baubereiche erdacht wurde. Herr BV Prof. Dittberner sagt, dass damals die Sozialraumorientierung nicht für alle Bereiche gedacht war, sondern nur für Jugend und Soziales. Herr BV Verrycken erwidert, dass die uneinheitliche Gliederung der Berliner Bezirke das Problem ist und anderenorts beispielsweise die Spielplätze bei Jug angesiedelt sind. Herr BzStR Gröhler korrigiert diese Aussage. Gemäß Senatsvorgabe sind Spielplätze im Baubereich anzusiedeln. Herr BV Schmitz-Grethlein hält die Sozialraumorientierung als Grundlage für die Zusammenarbeit mit Jug für richtig. Außerdem steht im Antrag, dass die Sozialraumorientierung dort, wo sie sinnvoll ist, umgesetzt werden soll. Herr BV Schmitt hat den Eindruck, dass es den Antragstellern um die Spielplätze geht und schlägt vor, den Antrag dementsprechend explizit auf Spielplätze umzuformulieren. Frau BV Centgraf sagt, dass sie den Antrag für übertrieben hält und den Sinn nicht erkennen kann. Für den Baubereich hält sie die Bereichsentwicklungsplanung für besser. Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgestellt.
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