Auszug - Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung - eine Chance für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Bezirk?  

 
 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 9.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0482/3 Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung - eine Chance für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Bezirk?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Wolff/Wuttig 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Die Große Anfrage beantwortet Frau BzStR’in Schmiedhofer wie folgt:

 

Aus technischen Gründen wurde die mündliche Beantwortung nicht aufgezeichnet. Die nachfolgende Protokollierung beinhaltet lediglich den Text des Manuskripts.

 

Die Große Anfrage beantwortet Frau BzStR’in Schmiedhofer wie folgt:

 

Zu 1.

Im Rahmen des Gutachtens zur Untersuchung der räumlichen Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung wurde im November 2005 (am Dienstag, den 8., Mittwoch den 9., Donnerstag den 10.) eine Bestandsaufnahme des ruhenden Verkehrs durchgeführt. Dazu wurde zu verschiedenen Tageszeiten die Auslastung der Stellflächen und zur Ermittelung der Nutzergruppen zusätzlich eine Kennzeichenerfassung vorgenommen.

 

Die Bestandsaufnahme ergab werktags tagsüber eine Auslastung der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum von 115%. Der nicht ausreichend vorhandene Parkraum führt dazu, dass der Bedarf auch durch illegales Parken abgedeckt wird. Beispiele hierfür sind jedem bekannt:

Parken auf Radwegen oder Fahrradspuren – gefährliches Ausweichen in den Kraftfahrzeugstrom notwendig, Parken in Feuerwehrzufahrten, Parken in Einmündungen, das zur Behinderung von Feuerwehrfahrzeugen führt, Parken in zweiter Spur – Erhöhung und Gefährdung insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes wird außerhalb der bisher parkraumbewirtschafteten Gebiete der hohe Parkdruck und ein erheblicher Park-Such-Verkehr beobachtet. Beides führt neben einer Umweltbelastung dazu, dass die Kundenfrequenz in den Läden geringer ist, als dort, wo die Parkraumbewirtschaftung zu häufiger frei werdenden Parkplätzen führt.

 

Zu 2. und 3.

 

Verbesserung der Park- und Wohnsituation für Bewohner:

In diesem dichtbebauten Gebiet konkurrieren ca. 42.000 Bewohner mit ca. 50.000 Beschäftigten um die Parkflächen im öffentlichen Straßenraum. Parkraumbewirtschaftung schafft zwar keinen neuen Parkraum, aber langzeitparkende Beschäftigte werden durch die Einführung einer Gebührenpflicht zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel motiviert. Die Parkchancen für Anwohner werden sich in Wohnungsnähe erhöhen.

 

Durch die Verringerung des Parkdruckes wird der Anteil an falsch und behindernd parkenden Fahrzeugen deutlich reduziert. Behinderungen für Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Radfahrer wird nachlassen. Durch eine größere Anzahl von freien Parkplätzen vermindert sich der Parksuchverkehr, der 20% bis 30% in einem Gebiet ausmachen kann. Entsprechend groß ist die damit verbundene Verringerung der Lärm- und Abgasbelastung.

 

Dämpfung des PKW-Zielverkehrs von Berufs- und Ausbildungspendlern:

Bewohner der Innenstadt haben einen geringeren Motorisierungsgrad. Sie haben aber besonders unter den negativen Folgen des Verkehrs zu leiden. Durch die Förderung des Umsteigens auf öffentliche Verkehrsmittel ergeben sich auch verkehrsreduzierende Effekte außerhalb der betroffenen Gebiete.

 

Verbesserung der Erreichbarkeit für Kunden und Lieferanten:

Durch Verringerung des Parkdruckes können auch Kunden leichter einen Parkplatz finden. Kunden benötigen den Parkplatz in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum, Kurzzeitparken wird gefördert und Parkplätze können so mehr Kunden zur Verfügung stehen. Die höhere Kundenfrequenz trägt zur Umsatzsteigerung bei.

 

Zu 4.

Allerdings. In diesen Bereichen liegt nach den Erkenntnissen des Bezirksamtes kein erhöhter Parkdruck vor. Parkraumbewirtschaftung macht hier keinen Sinn. Darüber hinaus sind vor allem Siemensstadt, Grunewald und Westend keine Bereiche in denen unterschiedliche Nutzergruppen um den Parkraum konkurrieren. Selbst wenn dort ein hoher Parkdruck wäre, würde sich durch die Einführung keine Verbesserung der Situation durch eine Einführung der Parkraumbewirtschaftung zu erreichen sein, wenn es die Wohnbevölkerung selbst wäre, die über mehr Pkws verfügt, als der Straßenraum aufnehmen kann.

 

Zu 5.

Parkraumbewirtschaftende Maßnahmen beruhen auf dem Straßenverkehrsrecht und müssen immer verkehrlich begründet sein. Die Anordnung einer Parkgebührenpflicht zum Zweck, zusätzlich Einnahmen für den Bezirkshaushalt zu erzielen, wäre rechtsfehlerhaft und könnte einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten.

 

Parkraumbewirtschaftung kann nur in Bereichen eingeführt werden, in denen ein hoher Parkdruck herrscht und gleichzeitig mehrere Nutzergruppen wie Anwohner, Beschäftigte, Kunden, um den knappen Parkraum konkurrieren (Beschäftigte belegen zahlreiche Stellplätze für Kunden). Dies gilt auch für die erfolgreich bestehenden Parkzonen unseres Bezirkes.

 
 

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