Auszug - Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung - eine Chance für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Bezirk?
Aus
technischen Gründen wurde die mündliche Beantwortung nicht aufgezeichnet. Die
nachfolgende Protokollierung beinhaltet lediglich den Text des Manuskripts. Die Große
Anfrage beantwortet Frau BzStR’in Schmiedhofer wie folgt: Zu 1. Im Rahmen des Gutachtens zur Untersuchung der räumlichen Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung wurde im November 2005 (am Dienstag, den 8., Mittwoch den 9., Donnerstag den 10.) eine Bestandsaufnahme des ruhenden Verkehrs durchgeführt. Dazu wurde zu verschiedenen Tageszeiten die Auslastung der Stellflächen und zur Ermittelung der Nutzergruppen zusätzlich eine Kennzeichenerfassung vorgenommen. Die
Bestandsaufnahme ergab werktags tagsüber eine Auslastung der Stellplätze im öffentlichen
Straßenraum von 115%. Der nicht ausreichend vorhandene Parkraum führt dazu,
dass der Bedarf auch durch illegales Parken abgedeckt wird. Beispiele hierfür
sind jedem bekannt: Parken auf
Radwegen oder Fahrradspuren – gefährliches Ausweichen in den Kraftfahrzeugstrom
notwendig, Parken in Feuerwehrzufahrten, Parken in Einmündungen, das zur
Behinderung von Feuerwehrfahrzeugen führt, Parken in zweiter Spur –
Erhöhung und Gefährdung insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes wird außerhalb der bisher
parkraumbewirtschafteten Gebiete der hohe Parkdruck und ein erheblicher
Park-Such-Verkehr beobachtet. Beides führt neben einer Umweltbelastung dazu,
dass die Kundenfrequenz in den Läden geringer ist, als dort, wo die
Parkraumbewirtschaftung zu häufiger frei werdenden Parkplätzen führt. Zu 2.
und 3. Verbesserung
der Park- und Wohnsituation für Bewohner: In diesem dichtbebauten Gebiet konkurrieren ca. 42.000 Bewohner mit ca. 50.000 Beschäftigten um die Parkflächen im öffentlichen Straßenraum. Parkraumbewirtschaftung schafft zwar keinen neuen Parkraum, aber langzeitparkende Beschäftigte werden durch die Einführung einer Gebührenpflicht zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel motiviert. Die Parkchancen für Anwohner werden sich in Wohnungsnähe erhöhen. Durch die
Verringerung des Parkdruckes wird der Anteil an falsch und behindernd parkenden
Fahrzeugen deutlich reduziert. Behinderungen für Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer
und Radfahrer wird nachlassen. Durch eine größere Anzahl von freien Parkplätzen
vermindert sich der Parksuchverkehr, der 20% bis 30% in einem Gebiet ausmachen
kann. Entsprechend groß ist die damit verbundene Verringerung der Lärm- und
Abgasbelastung. Dämpfung
des PKW-Zielverkehrs von Berufs- und Ausbildungspendlern: Bewohner der Innenstadt haben einen geringeren Motorisierungsgrad. Sie haben aber besonders unter den negativen Folgen des Verkehrs zu leiden. Durch die Förderung des Umsteigens auf öffentliche Verkehrsmittel ergeben sich auch verkehrsreduzierende Effekte außerhalb der betroffenen Gebiete. Verbesserung
der Erreichbarkeit für Kunden und Lieferanten: Durch Verringerung des Parkdruckes können auch Kunden leichter einen Parkplatz finden. Kunden benötigen den Parkplatz in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum, Kurzzeitparken wird gefördert und Parkplätze können so mehr Kunden zur Verfügung stehen. Die höhere Kundenfrequenz trägt zur Umsatzsteigerung bei. Zu 4. Allerdings. In diesen Bereichen liegt nach den Erkenntnissen des Bezirksamtes kein erhöhter Parkdruck vor. Parkraumbewirtschaftung macht hier keinen Sinn. Darüber hinaus sind vor allem Siemensstadt, Grunewald und Westend keine Bereiche in denen unterschiedliche Nutzergruppen um den Parkraum konkurrieren. Selbst wenn dort ein hoher Parkdruck wäre, würde sich durch die Einführung keine Verbesserung der Situation durch eine Einführung der Parkraumbewirtschaftung zu erreichen sein, wenn es die Wohnbevölkerung selbst wäre, die über mehr Pkws verfügt, als der Straßenraum aufnehmen kann. Zu 5. Parkraumbewirtschaftende Maßnahmen beruhen auf dem Straßenverkehrsrecht und müssen immer verkehrlich begründet sein. Die Anordnung einer Parkgebührenpflicht zum Zweck, zusätzlich Einnahmen für den Bezirkshaushalt zu erzielen, wäre rechtsfehlerhaft und könnte einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten. Parkraumbewirtschaftung
kann nur in Bereichen eingeführt werden, in denen ein hoher Parkdruck herrscht
und gleichzeitig mehrere Nutzergruppen wie Anwohner, Beschäftigte, Kunden, um
den knappen Parkraum konkurrieren (Beschäftigte belegen zahlreiche Stellplätze
für Kunden). Dies gilt auch für die erfolgreich bestehenden Parkzonen unseres
Bezirkes. |
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