Auszug - Debatte über die Möglichkeit Schließungsverfügungen über Bordelle in Wohngebieten und Michgebieten aus baurechtlicher Sicht auszusprechen  

 
 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gender Mainstreaming Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 10.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Beschluss

Von den Gästen werden kritische Fragen an Herrn Gröhler gerichtet:

Von den Gästen werden kritische Fragen an Herrn Gröhler gerichtet:

U. A.: Handelt es sich bei der vom Gericht bestätigten Schließungsverfügung um eine willkürliche Entscheidung, da andere Bezirke hierzu – in Ausübung des  Ermessensspielraums – anders entschieden haben? Herr Gröhler führt dazu aus, dass Willkür nicht vorliegt und es einen Ermessensspielraum nicht gibt. Die Verwaltung ist an Recht – hier geltende Rechtsprechung und Gesetz – gebunden. Frau Klee vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) sagt hierzu u. a., dass die Zustände im Bezirk Lichtenberg noch viel schlimmer seien. Dort sind heftige Maßnahmen gegen Bordelle und bordellartige Betriebe ergriffen worden. Dies bestätigt ein Bordellbesitzer aus Lichtenberg in seinem Redebeitrag.

Ca. 11 bis 12 Bordelle in Wohngebieten wurden vom Baustadtrat geschlossen, überwiegend große Einrichtungen. Eine Schließung betrifft eine Wohnungs-prostitution. Hier lag eine Beschwerde von Anwohnern vor, nach der die Verwaltung handeln und den ”Betrieb” schließen musste.

Ein Gast (RA Hr. Otto) kritisierte die Typisierung, die Nichtausübung des Ermessensspielraumes durch das Bauamt und eine ungerechte Entscheidungspraxis des Bezirks, insbesondere in Hinblick auf das Bordell Artemis. Herr Gröhler entgegnet, dass das Artemis sich baurechtlich nicht verhindern ließ.

Vor dem Hintergrund unterschiedlicher bezirklicher Entscheidungspraxen wird sich Herr Gröhler um eine landeseinheitliche Regelung zum baurechtlichen Umgang mit Bordellen und bordellartigen Betrieben in Wohngebieten bemühen. Er betont nochmals, dass er auf Grund der derzeitigen Rechtssprechung keinen Ermessensspielraum hat und wenn er von Verstößen Kenntnis erlangt, als Baustadtrat eingreifen muss. Auf Nachfrage erklärt er, dass er auch persönlich  davon überzeugt ist, dass Bordelle in allgemeinen Wohngebieten nichts zu suchen haben, weil es hierdurch zu Verdrängung von übrigen Mietern und zu höheren Mieten kommt. Es wurde ihm daraufhin von einigen Gästen vorgeworfen, nur die Argumente der Anwohner zu beachten, die gegenüber dem Prostitutionsmilieu eine negative, vorurteilsbeladene und diskriminierende Einstellung haben.

Frau Dr. Timper regt an, zu klären und zu definieren was störendes Gewerbe ist und die Möglichkeiten eines Bestandsschutzes für Wohnungsbordelle zu prüfen (Dortmunder Modell).

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen