Auszug - Debatte über die Möglichkeit Schließungsverfügungen über Bordelle in Wohngebieten und Michgebieten aus baurechtlicher Sicht auszusprechen
Von den
Gästen werden kritische Fragen an Herrn Gröhler gerichtet: U. A.:
Handelt es sich bei der vom Gericht bestätigten Schließungsverfügung um eine
willkürliche Entscheidung, da andere Bezirke hierzu – in Ausübung
des Ermessensspielraums – anders
entschieden haben? Herr Gröhler führt dazu aus, dass Willkür nicht vorliegt und
es einen Ermessensspielraum nicht gibt. Die Verwaltung ist an Recht –
hier geltende Rechtsprechung und Gesetz – gebunden. Frau Klee vom
Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) sagt hierzu u. a., dass die
Zustände im Bezirk Lichtenberg noch viel schlimmer seien. Dort sind heftige
Maßnahmen gegen Bordelle und bordellartige Betriebe ergriffen worden. Dies
bestätigt ein Bordellbesitzer aus Lichtenberg in seinem Redebeitrag. Ca. 11 bis
12 Bordelle in Wohngebieten wurden vom Baustadtrat geschlossen, überwiegend
große Einrichtungen. Eine Schließung betrifft eine Wohnungs-prostitution. Hier
lag eine Beschwerde von Anwohnern vor, nach der die Verwaltung handeln und den
”Betrieb” schließen musste. Ein Gast
(RA Hr. Otto) kritisierte die Typisierung, die Nichtausübung des
Ermessensspielraumes durch das Bauamt und eine ungerechte Entscheidungspraxis
des Bezirks, insbesondere in Hinblick auf das Bordell Artemis. Herr Gröhler
entgegnet, dass das Artemis sich baurechtlich nicht verhindern ließ. Vor dem
Hintergrund unterschiedlicher bezirklicher Entscheidungspraxen wird sich Herr
Gröhler um eine landeseinheitliche Regelung zum baurechtlichen Umgang mit
Bordellen und bordellartigen Betrieben in Wohngebieten bemühen. Er betont
nochmals, dass er auf Grund der derzeitigen Rechtssprechung keinen
Ermessensspielraum hat und wenn er von Verstößen Kenntnis erlangt, als
Baustadtrat eingreifen muss. Auf Nachfrage erklärt er, dass er auch persönlich davon überzeugt ist, dass Bordelle in
allgemeinen Wohngebieten nichts zu suchen haben, weil es hierdurch zu
Verdrängung von übrigen Mietern und zu höheren Mieten kommt. Es wurde ihm
daraufhin von einigen Gästen vorgeworfen, nur die Argumente der Anwohner zu
beachten, die gegenüber dem Prostitutionsmilieu eine negative,
vorurteilsbeladene und diskriminierende Einstellung haben. Frau Dr.
Timper regt an, zu klären und zu definieren was störendes Gewerbe ist und die
Möglichkeiten eines Bestandsschutzes für Wohnungsbordelle zu prüfen (Dortmunder
Modell). |
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