Auszug - Sonderparkzone um das Olympiastadion an Veranstaltungstagen  

 
 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 25.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0015/3 Sonderparkzone um das Olympiastadion an Veranstaltungstagen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Kuntze 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21

 

BV Dr. Murach erläutert den Hintergrund des Antrages; ein Anwohner erläutert die Problematik des Parksuchverkehrs, die allerdings auch bei Heimspielen von Hertha BSC bestehe.

Von BV N. Ludwig wird der Antrag unterstützt, allerdings dürfte eine Refinanzierung der Schilder aus den Einnahmen nicht möglich sein.

Von BzStR’in Schmiedhofer wird bestätigt, dass die Einnahmen nicht zweckgebunden verwendet werden können. Die Kosten der Einrichtung der Parkzonen anlässlich der WM wurden von der Senatsverwaltung finanziert und lagen bei ca. 100.000,- €. Nunmehr ist eine Finanzierung allein Bezirksangelegenheit.

BV Dr. Lautsch wies darauf hin, dass aufgrund der Haushaltslage eine Umsetzung nicht möglich sein dürfte, BV Engelmann ergänzt, das für den Bereich seitens der Senatsverwaltung kein Verkehrskonzept vorliegt; zudem eine Zustimmung faktisch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung unterstützen würde, die von der Fraktion aber nicht gebilligt werden kann.

 

Nach weiterer Diskussion wird eine Einigung dahingehend erzielt, dass das Berichtsdatum auf den 31.05.07 geändert wird.

 

Mit Änderung des Berichtsdatums auf den 31.05.07 wird der Antrag mit 9 gegen 4 Stimmen angenommen.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie im Bereich des Olympiastadions eine Sonderparkzone an Olympiastadion-Veranstaltungstagen zu folgenden Bedingungen umzusetzen ist:

 

-          Für die Einrichtung der Sonderparkzone ist der im Folgenden eingegrenzte Bereich vorzusehen:

            Nördlich: Charlottenburger Chaussee (ab Höhe U-Bhf. Ruhleben) inkl. der

Siedlung Ruhleben, Spandauer Damm bis Bolivarallee

Östlich: Bolivarallee über Steubenplatz und Preußenallee bis Heerstraße

Südlich: Bereich zwischen Teufelsseestraße und Am Postfenn weiter über die

Heerstraße bis

Westlich: Glockenturmstraße bis Friedrich-Friesen-Allee

 

Über Friedrich-Friesen-Allee, Hanns-Braun-Straße und Rominter Allee bis

Ruhleben schließt sich der Ring um das Olympiastadion.

 

In den die Zone eingrenzenden Straßen Charlottenburger Chaussee,

Spandauer Damm und Rominter Allee sowie in der Heerstraße

(Nebenfahrbahnen) ist das Parken wie bisher eingerichtet erlaubt.

 

Die Flatowallee und bei Bedarf (Fantrennung) die Olympische Straße werden

zum Busparken freigegeben.

-          Diese Sonderparkzone gilt nur an Tagen mit Großveranstaltungen im Olympiastadion (Fußballspiele, Konzerte etc.) von jeweils 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis Veranstaltungsende des betroffenen Tages.

-          An diesen Tagen darf in dem oben eingegrenzten Bereich außerhalb der gewerblichen Parkraumflächen (z. B. Olympiastadion-Parkplätze, Holländer-Parkplatz) nur parken, wer über eine Anwohnervignette verfügt.

-          Eine Anwohnervignette ist PKW-gebunden nur an Anwohner und im Gebiet angesiedelten Gewerbetreibenden mit jährlicher Gültigkeit für eine Bearbeitungsgebühr von maximal Euro 15,00 zu vergeben. Es gelten dieselben Ausgabe-Modalitäten wie in Parkraumbewirtschaftungszonen. Die Vignette benötigen nur Anwohner und Gewerbetreibende, die während der Veranstaltungstage auf öffentlichem Straßenland parken wollen.

-          Die Einnahmen aus den Anwohner-Vignetten sind ausschließlich zur Refinanzierung der Maßnahme (Schilderaufstellung etc.) einzusetzen.

-          Das Gebiet ist durch geeignete Schilder zu markieren, auf denen jeweils der Zeitraum der Sonderparkzonen-Gültigkeit mindestens 48 Stunden vor Beginn bekannt gemacht wird.

-          Nach Einrichtung der Sonderparkzone setzt das Ordnungsamt die Beachtung des Parkverbotes gegenüber Falschparkern konsequent durch.

-          Sollte durch Einrichtung der Sonderparkzone der Parkplatzsuchverkehr in die angrenzenden Wohnsiedlungen verdrängt werden, ist zeitnah eine Ausweitung auf den östlichen Bereich über Spandauer Damm bis Königin-Elisabeth-Straße und über diese bis Messedamm und Eichkampstraße zu den oben genannten Bedingungen zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2007 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   9          dagegen:     4              Enthaltung:     

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen