Auszug - DS-Nr. 2023/2 - Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU
betr. Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) politisch unverantwortlich?
Der Vorsitzende erteilt BV Schöne das Wort, der nachfragt, ob bereits
Ausführungsvorschriften zum neuen Gesundheitsdienstereform-Gesetz (GDG)
erlassen wurden
Der
Vorsitzende erteilt BV Schöne das Wort, der nachfragt, ob bereits
Ausführungsvorschriften zum neuen Gesundheitsdienstereform-Gesetz (GDG)
erlassen wurden. Frau Schmiedhofer teilt mit, dass damit begonnen werden soll.
BV
Halten-Bartels bittet um Klärung, wie die Mängel der Reform in der Praxis
ausgeglichen werden können, um das Gesetz auszufüllen. Die Stadträtin
unterstreicht, dass die Inhalte des Gesetzes Zustimmung finden. Die Ziele sind
jedoch finanziell nicht unterfüttert, da Einsparvorgaben für das Personal in
den nächsten 5 Jahren für 450 Stellen gegenüber dem jetzigen Personal-Ist
vorliegen. Dieser Einsparungsprozess ist fließend und die weitere Entwicklung
nicht klar festgelegt. Der Weggang von Personal ist deshalb zur Zeit nicht zu
kompensieren. Dies ist im Gesundheitsbereich zusätzlich problematisch, da hier
viele sehr spezialisierte Berufsgruppen arbeiten, die sich gegenseitig nicht
vertreten können. Der Altersdurchschnitt liegt jetzt bei über 50 Jahren. Die
Zahl der Pensionierungen ist jährlich sehr hoch; Außeneinstellungen sind jedoch
weiterhin nicht zulässig. In unserem Bezirk sind in diesem Jahr die Stelle der
Leitung des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) sowie einer verstorbenen
Ärztin zu besetzen. Ab Mitte des Jahres werden mehrere Ärztinnen im
Kinderjugendgesundheitsdienst (KJGD) in Altersteilzeit gehen, so dass dann eine
Beschränkung auf die notwendigsten Aufgaben erfolgen muss, da für diese Stellen
kein Personal im Zentralen Stellenpool zur Verfügung steht. Für den SpD wird
weiterhin Präventionsarbeit möglich sein, im Bereich des KJGD muss sichdies noch zeigen. Sonst wäre die Arbeit auf
Kinder in Problemlagen als Zielgruppe zu beschränken. Auf Nachfrage von BV
Dittner ergänzt Frau Schmiedhofer, dass auch das Personal der
Universitätskliniken als “Außeneinstellung” gilt.