DS-Nr. 1547/4 - Bebauungsplanverfahren für die Cicerostraße 55 A einleiten - Festsetzung als Kitastandort anstreben
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die beiden Flurstücke 278 und Flurstück 87 (Grundbuch des Amtsgerichts Charlottenburg, Blatt 24585)/Cicerostraße 55 A die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu prüfen. Das bestehende Planungsrecht nach dem Berliner Baunutzungsplan wäre zu ersetzen.
Für den sensiblen Innenbereich des von Erich Mendelsohn errichteten sogenannten WOGA-Komplexes am Lehniner Platz soll eine wohnungsnah-verträgliche Nutzung festgesetzt werden, die zum einen dem Denkmalschutz der Gesamtanlage Rechnung trägt und die zum anderen geeignet erscheint, bekannte und bestehende Infrastrukturdefizite im Bereich des Kurfürstendamms und Ortsteils Halensee (insbesondere Kita-Nutzung, Spielplatz, wohnungsnahe Freizeit-/Erholungsflächen) auszugleichen. Dies begründet ein Planungserfordernis.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, die Aquise von Mittel aus dem laufenden Kita-Ausbauprogramm des Landes a) für den Neubau einer Kita und b) evt. für den Rückkauf des Grundstückes (für den Fall eines Übernahmeanspruches des Eigentümers gegen das Land Berlin) zu prüfen und ggf. zu beantragen.
Der BVV ist bis zum 30.04.2016 zu berichten
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die beiden Flurstücke 278 und Flurstück 87 (Grundbuch des Amtsgerichts Charlottenburg, Blatt 24585)/Cicerostraße 55 A ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Das bestehende Planungsrecht nach dem Berliner Baunutzungsplan ist zu ersetzen.
Für den sensiblen Innenbereich des von Erich Mendelsohn errichteten sogenannten WOGA-Komplexes am Lehniner Platz soll eine wohnungsnah-verträgliche Nutzung festgesetzt werden, die zum einen dem Denkmalschutz der Gesamtanlage Rechnung trägt und die zum anderen geeignet erscheint, bekannte und bestehende Infrastrukturdefizite im Bereich des Kurfürstendamms und Ortsteils Halensee (insbesondere Kita-Nutzung, Spielplatz, wohnungsnahe Freizeit-/Erholungsflächen) auszugleichen. Dies begründet ein Planungserfordernis.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, Mittel aus dem laufenden Kita-Ausbauprogramm des Landes a) für den Neubau einer Kita und b) evt. für den Rückkauf des Grundstückes (für den Fall eines Übernahmeanspruches des Eigentümers gegen das Land Berlin) zu beantragen.
Der BVV ist bis zum 30.04.2016 zu berichten
Abstimmung JHA: