Auszug - Bebauungsplanverfahren für die Cicerostraße 55 A einleiten - Festsetzung als Kitastandort anstreben  

 
 
92. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 13.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1547/4 Bebauungsplanverfahren für die Cicerostraße 55 A einleiten - Festsetzung als Kitastandort anstreben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90/Grüne (fraktionslos) 
Verfasser:Rouhani 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Häntsch leitet zu dem Thema ein und liest einen Änderungsvorschlag des Jugendhilfeausschuss zur Drucksache 1547/4 vor. Der Jugendhilfeausschuss bittet um Annahme des geänderten Textes.  Ein Anwohner weist auf eins der wichtigsten Baudenkmäler in Deutschland, ein einzigartigen Ensembles des Architekten Erich Mendelsohn hin, das von der heutigen Politik geschützt werden muss. Nach den heutigen Plänen der britischen Eigentümerin soll auf dem denkmalgeschützten Grundstück ein mehrstöckiges Gebäude mit bis zu 180m² großen Wohnungen errichtet werden. Man kann sich denken, dass die Wohnungen nicht für den Durchschnittsberliner geschaffen werden. Herr Schulte weist daraufhin, dass ein Bauantrag vorliegt und für die Bearbeitung Fristen gelten. Herr Latour, Leiter des Stadtplanungsamtes, teilt mit, dass eine Baugenehmigung in Vorbereitung ist. Für die SPD-Fraktion, so Frau Schmitt-Schmelz, war die Frage „Was ist rechtlich möglich?“ entscheidend. Ihre Fraktion wird nicht für die Anträge stimmen. Das Postgebäude am Hochmeisterplatz steht nicht unter Denkmalschutz, berichtet Herr Dr. Heise, das WOGA-Gelände dagegen schon. Seine Fraktion ist der Meinung, dass das Gebäude auf dem WOGA-Gelände nicht gebaut werden soll.

Es erfolgt eine ausführliche Diskussion über städtebauliche und rechtliche Aspekte des Projekts. Von 19:10 bis 19:23 gibt es eine Sitzungsunterbrechung.

Der Änderungsantrag zur Drucksache 1547/4 wird mit 10:3:2 Stimmen angenommen. Die Drucksache 1636/4 wird mit 6:8:1 Stimmen abgelehnt. Die Dringlichkeit wird mit 15:0:0 Stimmen beschlossen.

Der Jugendhilfeausschuss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung, die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, für die beiden Flurstücke 278 und Flurstück 87 (Grundbuch des Amtsgerichts Charlottenburg, Blatt 24585)/Cicerostraße 55 A die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu prüfen. Das bestehende Planungsrecht nach dem Berliner Baunutzungsplan wäre zu ersetzen.

Für den sensiblen Innenbereich des von Erich Mendelsohn errichteten sogenannten WOGA-Komplexes am Lehniner Platz soll eine wohnungsnah-verträgliche Nutzung festgesetzt werden, die zum einen dem Denkmalschutz der Gesamtanlage Rechnung trägt und die zum anderen geeignet erscheint, bekannte und bestehende Infrastrukturdefizite im Bereich des Kurfürstendamms und Ortsteils Halensee (insbesondere Kita-Nutzung, Spielplatz, wohnungsnahe Freizeit-/Erholungsflächen) auszugleichen. Dies begründet ein Planungserfordernis.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, die Akquise von Mittel aus dem laufenden Kita-Ausbauprogramm des Landes a) für den Neubau einer Kita und b) evtl. für den Rückkauf des Grundstückes (für den Fall eines Übernahmeanspruches des Eigentümers gegen das Land Berlin) zu prüfen und ggf. zu beantragen.

Der BVV ist bis zum 30.04.2016 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, für die beiden Flurstücke 278 und Flurstück 87 (Grundbuch des Amtsgerichts Charlottenburg, Blatt 24585)/Cicerostraße 55 A ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Das bestehende Planungsrecht nach dem Berliner Baunutzungsplan ist zu ersetzen.

Für den sensiblen Innenbereich des von Erich Mendelsohn errichteten sogenannten WOGA-Komplexes am Lehniner Platz soll eine wohnungsnah-verträgliche Nutzung festgesetzt werden, die zum einen dem Denkmalschutz der Gesamtanlage Rechnung trägt und die zum anderen geeignet erscheint, bekannte und bestehende Infrastrukturdefizite im Bereich des Kurfürstendamms und Ortsteils Halensee (insbesondere Kita-Nutzung, Spielplatz, wohnungsnahe Freizeit-/Erholungsflächen) auszugleichen. Dies begründet ein Planungserfordernis.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, Mittel aus dem laufenden Kita-Ausbauprogramm des Landes a) für den Neubau einer Kita und b) evtl. für den Rückkauf des Grundstückes (für den Fall eines Übernahmeanspruches des Eigentümers gegen das Land Berlin) zu beantragen.

Der BVV ist bis zum 30.04.2016 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              10              dagegen:     3                  Enthaltung:              2

 
 

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