Drucksache - 0984/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die nötigen organisatorischen, haushalterischen und rechtlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Verträge mit den Berliner Stadtwerken zum PV-Paket 3 für die Installation der geplanten zehn Photovoltaikanlagen auf Schulen schnellstmöglich, spätestens bis zum 15.04.2024, abzuschließen.
Künftig sollen für solche Verträge grundsätzlich innerhalb von einem Monat die erforderlichen Klärungen zur Wirtschaftlichkeit und zur Finanzierung herbeigeführt werden und entsprechende Verträge unterzeichnet werden. Vorgänge, die nicht innerhalb von einem Monat unterzeichnet wurden, sind der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:
Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz verpflichtet den Bezirk, bis spätestens zum 31. Dezember 2024 auf öffentlichen Gebäuden Solaranlagen zu errichten. Da die künftigen Einsparungen sowie Einspeisevergütungen, die mit den Anlagen über die Laufzeit erzielt werden, nicht kameral abbildbar sind, ist eine Finanzierung der zu Beginn einzugehenden Verpflichtungen sicherzustellen.
Nach mündlicher Auskunft des Bezirksamts vom 21.02.2024 beinhalten die Verträge zum PV-Paket 3 eine finanzielle Verpflichtung von jährlich ca. 65.000 Euro, deren Finanzierung das BA über Monate nicht geklärt hat. |
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