Drucksache - 0955/XXI  

 
 
Betreff: „Schneller Bauen“ in Berlin durch große Verwaltungsverwirrung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEDie Fraktion GRÜNE
Verfasser:Herr Kühne, RalfLosert, Ronja
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
21.02.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
20.03.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
17.04.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
2024-02-14_Große_Anfrage_000.XXI_Schneller_Bauen_in_Berlin

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Inwieweit sind die Bezirke und der Bezirk Tempelhof-Schöneberg fachlich in die Entwicklung des „Schneller-Bauen-Gesetzes“ eingebunden?
  2. In welchen Punkten und mit welchem Tenor hat das Bezirksamt gegenüber der Senatsverwaltung Stellung bezogen?
  3. Welche gesetzlichen Änderungen sind geplant, damit der Senat schneller und mehr Bebauungsplanverfahren an sich ziehen kann bzw. wie steht das Bezirksamt zu der geplanten Entmachtung der Bezirke?
  4. Welche Auswirkungen haben die geplanten Genehmigungsfiktionen im Hinblick auf Haftungsfragen und anderen Folgen?
  5. Sind Bauvorhaben (Baugenehmigungen, B-Pläne) im Bezirk Tempelhof Schöneberg, die der Senat in den letzten zehn Jahren an sich gezogen hat oder als Widerspruchsbehörde tätig wurde, nach Ansicht des Bezirksamts schneller abgeschlossen worden (bitte aufzählen)?
  6. Gab es in den vergangenen Jahren bereits Amtshilfe oder Personalüberlassung durch die Senatsverwaltung an den Bezirk im Bereich des Stadtentwicklungsamts, um Projekte schneller bearbeiten zu können und welche Erfahrung hat der Bezirk damit gemacht?
  7. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass das bisher von der Landesebene betriebene Grundstücksmanagement zu einer Baubeschleunigung geführt hat und welchen weiteren Nutzen für die Bauentwicklung sieht das Bezirksamt in einem geplanten „strategischer Grunderwerb durch das Land Berlin“?
  8. Welche Bedeutung für die Bauentwicklung hat das bezirkliche strategische Flächenmanagement nach Auffassung des Bezirksamtes?

 

 
 

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