Drucksache - 0943/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob im Rahmen des Meldegesetzes Möglichkeiten bestehen, zentrale Postfächer oder Ähnliches für Menschen anzubieten, die zum Zwecke eines Studiums beziehungsweise im Rahmen der EU-Freizügigkeit für eine Arbeitsstelle/die Suche nach einer Anstellung nach Berlin ziehen. Ziel ist es, eine Überbrückungsmöglichkeit für Neu-Berliner*innen zu bieten, die zur Immatrikulation oder aus anderen Gründen auf eine Meldeadresse angewiesen sind, diese aber wegen des angespannten Berliner Mietmarktes nicht kurzfristig erhalten können. Falls es rechtlich nicht möglich ist, ersucht die Bezirksverordnetenversammlung ferner das Bezirksamt um eine ausführliche rechtliche Stellungnahme, warum eine solche Maßnahme nicht möglich ist und was erfolgen müsste, damit sie möglich wird. Der Bezirksverordnetenversammlung ist ab Juni 2024 alle drei Monate über den aktuellen Stand des Antrags Bericht zu erstatten, soweit er noch nicht abschließend erledigt ist. Begründung: Es ist ein allseits bekanntes Problem, dass vor allem Studienanfänger*innen und Berufseinsteiger*innen, die frisch nach Berlin ziehen, große Probleme haben, ein WG-Zimmer oder eine Wohnung zu finden, das/die sie auch als Meldeadresse nutzen können. Diese Realität gilt es, anzuerkennen. Denn mit fehlenden Meldeadresse geht eine hohe Zahl an Folgeproblemen einher. Dementsprechend sollten hier Möglichkeiten geprüft werden, die die Verwaltung ergreifen kann, die kurzfristiger umzusetzen sind, als der Wohnungsneubau. |
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