Drucksache - 0802/XXI
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen ob die folgenden Einbahnstraßen bzw. als Einbahnstraße ausgewiesene Teilabschnitte für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden können:
Dem zuständigen BVV-Ausschuss ist bis zur April-Sitzung 2024 über den Verfahrensstand und das Ergebnis zu berichten. |
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