Drucksache - 0808/XXI  

 
 
Betreff: Einschulungstag ist ein Familientag - ohne Parteien bitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEDie Fraktion GRÜNE
Verfasser:1. Frau Wolfsturm, Annabelle
2. Herr von Boxberg, Bertram
Losert, Ronja
Drucksache-Art:WillensbekundungWillensbekundung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.10.2023 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
15.11.2023 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
13.12.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
17.01.2024 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Willensbekundung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt allen in der BVV vertretenen Parteien bzw. Gruppen, ab dem Schuljahr 2024/2025 vom Verteilen von Parteiwerbung am Einschulungstag unmittelbar vor Schulgebäuden abzusehen.

 

Begründung:

 

Der Einschulungstag ist ein besonderer und wichtiger Meilenstein im Leben eines Kindes. Der Start des Schullebens wird in der Regel in den Familien feierlich begangen: Großeltern, Taufpaten und andere Angehörige kommen zusammen, um dieses sehr emotionale Event zu feiern. Das erste Mal mit dem Schulranzen und der Schultüte zur Schule gehen ist eine ganz besondere Erfahrung für die Kinder.


Dieses emotionale und höchst persönliche Erlebnis nutzen einige Parteien, um Werbung für sich zu machen. Diese Praxis ist nicht mehr zeitgemäß, sie sollte daher auf den Prüfstand gestellt werden.

 

Die Debatte um diese Praxis gibt es schon seit einigen Jahren. So appellierte bereits 2013 der damalige CDU-Spitzenkandidat und heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegener an seine Parteikolleg:innen, „nftig darauf zu verzichten!“.

 

Zu bedenken ist auch, dass die Verteilung und die Verwendung etwa von Brotdosen mit einem Parteilogo darauf innerhalb der Schule in Widerspruch zu § 48 Abs. 5 Schulgesetz stehen könnte (Neutralitätsgebot).

 

Ein Verbot dieser Praxis durch den Bezirk ist nicht möglich und nicht zielführend. Deswegen wird hier die Form eines Apells in Form einer Willensbekundung der BVV gewählt.

 
 

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