Drucksache - 0808/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt allen in der BVV vertretenen Parteien bzw. Gruppen, ab dem Schuljahr 2024/2025 vom Verteilen von Parteiwerbung am Einschulungstag unmittelbar vor Schulgebäuden abzusehen.
Begründung:
Der Einschulungstag ist ein besonderer und wichtiger Meilenstein im Leben eines Kindes. Der Start des Schullebens wird in der Regel in den Familien feierlich begangen: Großeltern, Taufpaten und andere Angehörige kommen zusammen, um dieses sehr emotionale Event zu feiern. Das erste Mal mit dem Schulranzen und der Schultüte zur Schule gehen ist eine ganz besondere Erfahrung für die Kinder.
Die Debatte um diese Praxis gibt es schon seit einigen Jahren. So appellierte bereits 2013 der damalige CDU-Spitzenkandidat und heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegener an seine Parteikolleg:innen, „künftig darauf zu verzichten!“.
Zu bedenken ist auch, dass die Verteilung und die Verwendung etwa von Brotdosen mit einem Parteilogo darauf innerhalb der Schule in Widerspruch zu § 48 Abs. 5 Schulgesetz stehen könnte (Neutralitätsgebot).
Ein Verbot dieser Praxis durch den Bezirk ist nicht möglich und nicht zielführend. Deswegen wird hier die Form eines Apells in Form einer Willensbekundung der BVV gewählt. |
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