Drucksache - 0813/XXI  

 
 
Betreff: Städtebauliche Machbarkeitsstudie Baufeld 9: Haus der Jugend ohne Jugend?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNE, LINKEFrakt. SPD, GRÜNE, LINKE
  Höppner, Marijke
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
18.10.2023 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
AW_Große Anfrage_SPD_Grüne_Linke_Machbarkeitsstudie Baufeld 9_

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1. Wie lässt es sich erklären, dass die in der am 20.9.2023 dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellten „Machbarkeitsstudie Schöneberger Linse Baufeld 9“ (Architekten Roedig, Schop) als Nutzungsvarianten ein Haus der Jugend nicht mehr vorsieht, obwohl das ganz eindeutig die Beschlusslage der BVV ist?

2. Inwiefern ist der geplante Verzicht des Hauses der Jugend und die geplante Errichtung einer Dreifeldsporthalle mit dem JHA und dem Sportausschuss kommuniziert worden?

3. Wie und auf wessen Wunsch kommt es dazu, und wie ist das mit dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur kommuniziert worden, dass in der o.g. Machbarkeitsstudie ein Haus der Jugend nicht mehr vorgesehen ist, wohl aber eine Bibliothek, obwohl der Standort zwischen mehreren bereits bestehenden großen Bibliotheksstandorten liegt?

4. Wie kommt es dazu, dass ein Haus der Jugend in der Machbarkeitsstudie nicht mehr angedacht wird, wohl aber ein Haus für Kinder, ein Kompetenzzentrum für Erziehungsberufe, ein SIBUZ ein Schul- und Sportamt- Verwaltungsgebäude, Kinoume usw.?

5. Inwiefern befürchtet das BA bei all diesen Nutzungskonzepten ein mögliches Konfliktpotential mit „lauten Nutzungen“ durch das Haus der Jugend?

6. Wie gedenkt das BA die BVV-Beschlüsse Drs. 0744/XX, 1441/XIX, 2029/XX, die einen klaren Auftrag für die Entwicklung eines Hauses der Jugend beinhalten, an einem Ort an dem „laute Nutzungen“glich sind, umzusetzen?

7. Welche Bauflächen wären aus Sicht des BA geeignet, um ein Haus der Jugend zu erreichen, in dem „laute Nutzungen“glich sind (mit der Bitte parzellengenaue Nennung der entsprechenden Flächen)?

8. Inwieweit könnten bei den alternativen Bauflächen Mittel der Städtebauförderung in Anspruch genommen werden oder eben nicht?

 
 

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