Drucksache - 0764/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, unabhängig von den Ergebnissen des derzeit laufenden städtebaulichen Wettbewerbs • Baugenehmigungen nur auf der Grundlage des bestehenden Baurechts (Baunutzungsplan) zu erteilen, • Ausnahmen und Befreiungen nur insoweit zu erteilen, wie dies funktionell unabweisbar ist, • keine Wertverbesserungen zuzulassen, die das Konzept i2030 (hier: Wiedereinrichtung der Stammbahn) der Länder Berlin und Brandenburg sowie der Deutschen Bahn gefährden oder erschweren, • keinen Aufstellungsbeschluss über ein Bebauungsplanverfahren zu fassen, der die Realisierung des zweiten Wettbewerbsteils zum Inhalt hat und • sich in der städtebaulichen Weiterentwicklung des Areals am Maß der Nutzung des benachbarten Bebauungsplans 7-36 (Werdauer Weg) zu orientieren.
Begründung Die anlässlich einer Informationsveranstaltung am 06. Juli 2023 zu einem zweistufigen städtebaulichen Wettbewerb im kooperativen Verfahren vorgestellten Planungsinhalte werden insbesondere in der zweiten Wettbewerbsstufe den übergeordneten Plänen, den städtebaulichen Vorstellungen des Bezirks und den örtlichen Gegebenheiten nicht gerecht.
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