Drucksache - 0764/XXI  

 
 
Betreff: Städtebauliche Entwicklung Kärntener Dreieck zwischen Ring- und Wannseebahn resp. Stammbahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEFrakt. SPD, GRÜNE
Verfasser:1. Herr Seltz, Axel
2. Herr Kühne, Ralf
Höppner, Marijke
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.09.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt,

unabhängig von den Ergebnissen des derzeit laufenden städtebaulichen Wettbewerbs

 Baugenehmigungen nur auf der Grundlage des bestehenden Baurechts (Baunutzungsplan) zu erteilen,

 Ausnahmen und Befreiungen nur insoweit zu erteilen, wie dies funktionell unabweisbar ist,

 keine Wertverbesserungen zuzulassen, die das Konzept i2030 (hier: Wiedereinrichtung der Stammbahn) der Länder Berlin und Brandenburg sowie der Deutschen Bahn gefährden oder erschweren,

 keinen Aufstellungsbeschluss über ein Bebauungsplanverfahren zu fassen, der die Realisierung des zweiten Wettbewerbsteils zum Inhalt hat und

 sich in der städtebaulichen Weiterentwicklung des Areals am Maß der Nutzung des benachbarten Bebauungsplans 7-36 (Werdauer Weg) zu orientieren.

 

Begründung

Die anlässlich einer Informationsveranstaltung am 06. Juli 2023 zu einem zweistufigen städtebaulichen Wettbewerb im kooperativen Verfahren vorgestellten Planungsinhalte werden insbesondere in der zweiten Wettbewerbsstufe den übergeordneten Plänen, den städtebaulichen Vorstellungen des Bezirks und den örtlichen Gegebenheiten nicht gerecht.

  • Die Grenzen des Baunutzungsplans werden deutlich überschritten. Art und Maß der Bebauung orientieren sich an den am höchsten verdichteten Teilen der Schöneberger Linse, obwohl das Wettbewerbsgebiet bestenfalls als Peripherie zu bezeichnen wäre. Der benachbarte Bebauungsplan 7-36 (Werdauer Weg) wird als Maßstab negiert.
  • Die städtebauliche Einbindung des Areals in den Bereich der Wohnbebauung im Kärntener Dreieck wird ebenfalls negiert, stattdessen wird eine Beziehung zur Schöneberger Linse unterstellt. Von beiden Bereichen ist das Wettbewerbsgebiet gleichermaßen von Bahnanlagen abgetrennt, eine Erschließung erfolgt allerdings ausschließlich über das westlich gelegene Wohngebiet
  • Die in der überwiegenden Zahl der Entwürfe vorgeschlagene Höhenentwicklung ist nicht mit dem Hochhauskonzept des Bezirks vereinbar. 
  • Die Ausbaunotwendigkeiten des S-Bahnhof Schöneberg inklusive notwendiger Nebenanlagen für die geplante Wiederinbetriebnahme der Stammbahn (Konzept i2030) werden ignoriert. Die Genehmigung etwaiger Wertverbesserungen führt zu einem erhöhten Schadenersatzanspruch im Falle einer Inanspruchnahme der Fläche für Bahnzwecke.
  • Keiner der Entwürfe befasst sich hinreichend mit der verkehrlichen Erschließung. Aktuell ist das Gebiet ausschließlich durch einen Bahndammdurchstich erreichbar, der nur eine wechselseitige Durchfahrung auf einer Spur zulässt. Der Bahndammdurchstich ist wiederum nur erreichbar, wenn dabei das benachbarte Wohngebiet durchfahren wird. Der angedachte Zugang für die Fußngerverkehre zum S-Bahnhof Schöneberg bietet keine substanzielle Abhilfe. 
 
 

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