Drucksache - 0741/XXI  

 
 
Betreff: Silvesterknallerei/Feinstaub/Lärmbelästigung/Müll
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksamt
  Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:Antrag aus der SeniorenvertretungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.09.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des BV-Vorstehers
0741_XXI_CDU Änderungsantrag Silvesterknallerei_Feinstaub_Lärmbelästigung_Müll
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.09.2023  folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird zum wiederholten Mal nachdrücklich gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, das extrem laute und gesundheitsgefährdende Silvesterfeuerwerk auf wenige erlaubte Flächen und Bereiche zu reduzieren. Die Einhaltung der vorhandenen gesetzlichen Regelungen (z.B. zeitliche Beschränkungen und Verkaufsverbote) sind intensiver zu kontrollieren und durchzusetzen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Mit Schreiben vom 26.09.2023 hat das Bezirksamt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport um die Umsetzung der im Beschluss geforderten Maßnahmen gebeten.

Am 24.11.2023 antwortete der Staatssekretär für Inneres, Christian Hochgrebe, wie folgt:

"Das Engagement der Bezirke ist auch uns sehr wichtig, um gemeinsam den Herausforderungen des anstehenden Jahreswechsels erfolgreich zu begegnen.

Mit Bezug auf den in Ihrem Schreiben ebenfalls angesprochenen Beschluss 0741/XXI muss ich darauf hinweisen, dass der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen umfassend und abschließend im Sprengstoffrecht des Bundes geregelt ist. Das bedeutet, dass derzeit weder der Senat noch das Abgeordnetenhaus ein grundsätzliches Verbot des privaten Silvesterfeuerwerks außerhalb ausgewiesener Orte aussprechen können.

Die Polizei kann auf polizeirechtlicher Grundlage zur Abwehr konkreter polizeilicher Gefahren nur in örtlich eng begrenzten Bereichen durch Allgemeinverfügung „Pyrotechnikverbotszonen“ einrichten. Diese dienen allerdings nicht der Abwehr der allgemein mit dem Silvesterfeuerwerk verbundenen Gefahren, sondern vielmehr der Abwehr konkreter Leibes- und Lebensgefahren durch einen dort zu erwartenden strafbaren oder bestimmungswidrigen Gebrauch von Pyrotechnik.

r den anstehenden Jahreswechsel steht die Senatsverwaltung für Inneres und Sport in einem engen und stetigen Austausch mit der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr, um eine größtmögliche Sicherheit für das gesamte Gebiet des Landes Berlin zu gewährleisten. Die Polizei Berlin und die Berliner Feuerwehr bereiten sich seit Monaten intensiv auf den anstehenden Jahreswechsel vor und planen ihre Maßnahmen in guter und enger Abstimmung miteinander."

Das Bezirksamt bittet, die Drucksache mit dieser MzK als erledigt anzusehen. 

 

 
 

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