Drucksache - 0580/XXI
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er im Ausschuss nach Anhörung der Vertreter:innen des KJPs und intensiver Beratung keine Mehrheit erlangt hat.
(zur Begründung: Der Schulausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 06.06.2023 eingehend beraten. Ein Beschluss ist nicht möglich, da die Anschaffung aus dem Verfügungsfonds erfolgen müsste. Die Bezirksverordnetenversammlung würde ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie entsprechende Vorgaben beschließen würde. Die BVV ersucht allerdings das Bezirksamt, die Schulleitung über das Anliegen des KJP zu informieren, damit der Anschaffungswunsch in die nächste Haushaltsplanung der Schule mit einbezogen wird.)
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