Drucksache - 0503/XXI  

 
 
Betreff: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEDie Fraktion GRÜNE
Verfasser:1. Frau Hofer-Hutter, Ingeborg
2. Herr Schlecht, Fabian
Müller-Wenk, Catherine
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Facility Management Beratung
28.02.2023    -ENTFÄLLT - öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob für die Gebäude des Bezirks eine kommunale Wärmeplanung erstellt werden kann und hierfür Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gem. der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) beantragt werden können.

 

Bei positivem Prüfergebnis wird das Bezirksamt ferner ersucht, das Antragsverfahren einschließlich der Vorhabensbeschreibung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Tempelhof-Schöneberg durch fachkundige externe Dienstleister:innen vor dem 31.12.2023 zu durchlaufen und hierfür ggf.tige ergänzende Eigenmittel bereitzustellen.


Begründung:

 

Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle bezirklichen Akteur:innen geschaffen. Die kommunale Bauleitplanung erhält wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung.

 

rmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse (die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet) sowie einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen.

 

Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung unter Betrachtung der Versorgungskosten aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird letztlich eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt.

 

Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 Prozent.

 
 

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