Drucksache - 0426/XXI  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan 2022/2023 - Teilplan 2023
hier: Eckwerte zur Umsetzung der Neuberechnung des Bezirksbudgets 2023neu
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHauptausschuss
  Rauchfuß, Jan
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Hauptausschuss Beratung
07.12.2022 
14. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 0a ÜS GS Fortschreibung 2023 (inkl. Anlagen)
Anlage 0b GS 2. Fortschreibung 2023 (inkl. Anl.)
Anlage 1 V3b_PSB 2023 neu_Anmeldung_bereinigt
Anlage 2 2.F 2023_T-Teil_22_11_2022
Anlage 3 1.F_23_Vorgaben_E03_E04_E05
Anlage 4 Z-Teil_1. FS_2023
Vorlage zur Beschlussfassung
3. Version vom 24.11.2022
Dringliche Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die BVV möge den folgenden Beschluss des Bezirksamtes beschließen:

Das Bezirksamt beschließt:

1. Die als Anlage 1 beigefügte Eckwerteberechnung 2023neu zur Aufteilung des Budgets 2023neu auf die Abteilungen und Organisationseinheiten (OEs) wird als Grundlage zur Steuerung der Haushaltswirtschaft 2023 beschlossen. Die in der Anlage 1 festgelegten Werte für die Mindestveranschlagung der Transferausgaben innerhalb des PSB, der Leitlinien und die neuen Vorgaben des Z-Teils werden als verbindlich festgestellt.

2. Die mit der Anlage 2 neu festgelegten Werte für die Mindestveranschlagung der Transferausgaben innerhalb des Produktsummenbudgets (T-Teil) und der Beköstigung gelten als verbindliche Leitlinie.

3. Die als Anlage 3 beigefügte Neuberechnung des Verteilungsmodells der Einnahmefelder E03, E04 und E05 stellt die Basis der OEs für die zu erzielenden Einnahmen je Abteilung in der Haushaltswirtschaft dar.

4. Die mit der Anlage 4 neu festgelegten Werte für den Z-Teil gelten als verbindliche Leitlinie.

5. Die SE FinPers wird ermächtigt, auf Grundlage der Beschlüsse des Bezirksamtes in der Haushaltswirtschaft 2023 entsprechende Mehrausgaben zuzulassen und Sperren zu verhängen.

Begründung

Zu 1.

Mit Schreiben vom 19.8.2022 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die systemkonforme Fortschreibung der Globalsummen 2023 auf Basis der Daten des Jahres 2021 sowie die Umsetzung von Mehrmitteln des Senats und des Abgeordnetenhauses vorgenommen. Darüber hinaus wurden ausgewählte plafondrelevante Sachverhalte in der Fortschreibung berücksichtigt. Informationen dazu sind dem Zuweisungsschreiben (Anlage 0a) zu entnehmen.

Mit Schreiben vom 30.9.2022 erfolgte durch SenFin eine technische Fortschreibung der Globalsumme (Anlage 0b, 2.Fortschreibung)

Das vorgelegte Zahlenwerk Anlage 1- dient als Planungsgrundlage für die Neuberechnung 2023.

Da diese geänderten Werte Grundlage der Basiskorrektur für das Haushaltsjahr 2023 sind und damit maßgeblich die Haushaltswirtschaft und den Jahresabschluss 2023 beeinflussen werden, sind entsprechende haushaltswirtschaftliche Konsequenzen in Form von zuzulassenden Mehrausgaben mit Ausgleichsmaßnahmen oder Minderausgaben durch Setzung von Sperren zu ziehen.

Mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2022/2023 sind auch die Ansätze des Teilplans 2023 beschlossen worden. Alle Änderungen und Korrekturen müssen im Rahmen einer bezirksinternen Ausführungsplanung in der Haushaltswirtschaft 2023 umgesetzt werden.

Grundlage für die Vergleichbarkeit des PSB 2023alt und 2023neu war der Bezirksamtsbeschluss zum Haushalt 2022/2023 vom 1.2.2022 zuzüglich der Änderungen durch die BVV im Rahmen der Haushaltsberatungen und der Nachschau der Senatsverwaltung für Finanzen mit Abgeordnetenhaus-Beschluss (Anlage 1, Sp.1).

Im Rahmen der Ansatzbildungen 2023alt wurde das zur Verfügung stehende PSB überschritten. Diese Überschreitungen führten in Summe zur im Kapitel 4500 Titel 97203 veranschlagten Pauschalen Minderausgabe (PMA) in Höhe von insgesamt 6.612.000 Euro.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 waren die Ansätze des Teilplans 2022 grundsätzlich nach 2023 zu spiegeln bzw. den Vorgaben der SenFin (z.B. Transfers, Personalausgaben und Einnahmen) entsprechend anzupassen.

Die Anlage 1 zeigt in Spalte 7 das bereinigte Ergebnis des Haushaltsbestandes 2023alt.

Spalte 8 enthält das berechnete Budget 2023neu komplett mit den neuen Vorgaben (Leitlinien, Transfers mit Mindestveranschlagung, Einnahmen, Auflagenbeschlüsse, Sonderfinanzierungen und investive Mittel).

Der Bereich des Bezirksbürgermeisters, die Dezernenten und die OE SPK wurden für 2023neu weiterhin gesetzt.

Im PSB des Kapitels 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten- werden neben den Verstärkungsmitteln (100 T€), den Sondermittel der BVV (50 T€) auch Mittel für den Masterplan Integration (614,6 T€ T€) nachgewiesen.

Der Spalte 14 ist das PSB für 2023neu zu entnehmen.

In Spalte 15 ist ersichtlich, welche Beträge in 2023 in der Haushaltswirtschaft zusätzlich den Bereichen zur Verfügung stehen (Summe positiv) oder welche Beträge ausgeglichen werden müssen (Summe negativ).

Die Berechnung des Budgets 2023neu ergab einen Negativbetrag über alle Bereiche in Höhe von 14.363,3 T€ (Spalte 16). Dieser Gesamtbetrag kann durch den pandemiebedingten neutral gestellten Jahresüberschuss 2019 abzüglich bezirklicher Sonderfinanzierungen komplett erbracht werden. Somit ist für das Haushaltsjahr 2023 keine PMA mehr notwendig.

In Gänze verbleiben nach allen bestehenden Finanzierungen aus dem Jahresüberschuss 2019 rd. 1.900 T€. Diese sollen im Haushaltsjahr 2023 den gekürzten Rücklagen der investiven Maßnahmen wieder zur Verfügung stehen (siehe BA-Beschluss vom 01.11.2022 - Verwendung Rücklagenaufwuchs)

Abschließend zur Anlage 1 seien nachstehende Besonderheiten erwähnt:

- Der Negativbetrag des Amtes für Weiterbildung und Kultur i.H.v  -4.480,9 T€ (Spalte 16) beinhaltet 1.400,0 T€ Finanzierungsanteil für die 'Alte Mälzerei'.

- Durch die politisch herausstechende Jugend- und Familienförderung bei der Fortschreibung 2023, wurde das hierfür zusätzliche ermittelte Budget (265,4 T€) aus dem

PSB Gesamt des Jugendamtes (Spalte 8) herausgerechnet und wird wieder nach Ausgleich des Negativbetrages als zusätzlicher bezirksinterner Zuschlag (Spalte 17) gewährt.

 

Zu 2.

Die fortgeschriebenen Vorgaben für die Mindestveranschlagung des T-Teils bilden für die Senatsverwaltung für Finanzen die Grundlage der Basiskorrektur, unabhängig davon, ob Ansätze in dieser Höhe veranschlagt sind oder nicht. Zur Vermeidung von zusätzlichen Risiken für den Bezirk müssen daher auch die Mittel in Höhe der Vorgaben für jede Hilfeart zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen bzw. entsprechend der Vorgaben angepasst (gesperrt) werden. Dies gilt auch für die Werte für die Beköstigung.

Zu 3.

Die fortgeschriebenen Einnahmevorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen für den Bereich E03, E04 und E05 sind in der Anlage 3 dargestellt. Soweit keine Zusagen für eine Basiskorrektur vorliegen bzw. nach den Erfahrungen der letzten Jahre zu erwarten sind, sind die veränderten Einnahmen in der Haushaltswirtschaft zu erzielen. Bei einer Unterschreitung der Werte ohne Basiskorrektur vermindert sich entsprechend das jeweilige Abschlussergebnis des Bereiches. Sich dadurch eventuell ergebene Risiken für den Gesamtbezirk sind seitens der OE's der SE Finanzen und Personal anzuzeigen.

Zu 4.

Ebenso wurden die Vorgaben für den Z-Teil fortgeschrieben. Die neuen Vorgaben bilden r die Senatsverwaltung für Finanzen die Grundlage der Basiskorrektur 2023. Zur Vermeidung von zusätzlichen Risiken für den Bezirk müssen daher auch die Mittel in Höhe der Vorgaben zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen bzw. entsprechend der Vorgaben angepasst (gesperrt) werden.

Zu 5.

Zur Umsetzung der Beschlüsse sind von der SE FinPers Mehrausgaben zuzulassen und Ausgleichssperren zu verhängen.

 

Anlagen

Anlage 0a ÜS GS Fortschreibung 2023 (inkl. Anlagen)

Anlage 0b GS 2. Fortschreibung 2023 (inkl. Anlagen)

Anlage 1 V2b_PSB 2023 neu_Anmeldung_bereinigt

Anlage 2 2.F 2023_T_Teil_26_10_2022

Anlage 3 1.F_23_Vorgaben_E03_E04_E05

Anlage 4 Z-Teil_1.FS_2023

Hinweis BVV-Büro: Der Text der Vorlage zur Beschlussfassung enthält eine umfangreiche Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe Anlage in Allris online Anlage zur Drucksache).

 
 

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