Drucksache - 0390/XXI  

 
 
Betreff: Neue Leute braucht die Kunst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
26.04.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
0390_XXI_Anlage_zu beschließende Geschäftsordnung Kulturbeirat

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.11.2022 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Regularien für die Vergabe von Fördermitteln der Dezentralen Kulturarbeit durch die Fachjury in der Weise anzupassen, dass eine maximale Anzahl an Wahlperioden der einzelnen Jurymitglieder festgesetzt wird. Es sollen des Weiteren Regeln festgelegt werden, dass bei Wahlen dieses Gremiums mindestens ein Drittel der Jurymitglieder jeweils neu dazu kommen.
Ferner wird das Bezirksamt ersucht, durch eine Richtlinie dafür zu sorgen, dass eine Kürzung der durch eine_n Antragstellende_n beantragten Fördersumme nur nach klar festgelegten Kriterien stattfindet, etwa wenn die/der Antragstellende nicht förderfähige Posten kalkuliert hat. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Kürzung der beantragten Fördersumme transparent und nachvollziehbar erfolgt.
Es sollte außerdem die Möglichkeit geschaffen werden, die Anträge digital zu bearbeiten, einzureichen und den Jurymitgliedern diese ebenfalls digital zwecks Begutachtung zur Verfügung zu stellen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Geschäftsordnung des Kulturbeirates wurde überarbeitet und die Änderungswünsche wurden berücksichtigt.
Die aktualisierte Geschäftsordnung des Kulturbeirates sieht unter 1a eine maximale Anzahl an Wahlperioden für Beiratsmitglieder und eine stetige Teilerneuerung des Beirates um ein Drittel vor. Ebenso wurde in 2b festgeschrieben, dass Kürzungen von beantragten Fördersummen nur noch in begründeten Ausnahmefällen nach klar formulierten Kriterien vorgenommen werden dürfen. Eine digitale Antragsbearbeitung und -begutachtung wird ab demrderjahr 2024 dauerhaft umgesetzt.

Anlage: Überarbeitete Geschäftsordnung des Kulturbeirates, Stand 16.03.2023

Es wird darum gebeten, die Drucksache 0390/XXI als erledigt anzusehen.

 
 

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