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Betreff: |
Hat das Bezirksamt Notfallpläne für einen Blackout oder andere Katastrophenfälle? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Die Fraktion der AfD | Die Fraktion der AfD |
| | Franck, Karsten |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Wir fragen das Bezirksamt: - Hat das Bezirksamt Notfallpläne für den Fall eines flächendeckenden länger andauernden Blackouts?
- Ist dem Bezirksamt in diesem Zusammenhang das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 27.04.2011 (Bundestagsdrucksache 17/5672 „Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung“) bekannt? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat es daraus gezogen bzw. wird es daraus ziehen?
- Kann das Bezirksamt sicherstellen, dass im Falle eines Blackouts die Kommunikation innerhalb der wichtigsten Stellen des Bezirksamtes wie auch mit den zuständigen Behörden/Diensten/Institutionen (z.B. DRK, THW, Feuerwehr, Polizei…) auf Landes- und gegebenenfalls Bundesebene gewährleistet ist?
- Gibt es Planungen, welche Aufgaben die Mitarbeiter des Bezirksamtes im Katastrophenfall haben, und sind diese über ihre Aufgaben informiert?
- Hat das Bezirksamt weitere Vorsorge für einen Katastrophenfall getroffen, wie z.B. Bereithalten von Notstromaggregaten, Notvorräten etc.?
- Wann sind die sogenannten Katastrophenschutz-Leuchttürme an den bereits bestimmten Orten (Rathaus-Schöneberg, Rathaus Tempelhof und Gemeinschaftshaus Lichtenrade) einsatzbereit?
- Welche Leistungen können die Katastrophenschutz-Leuchttürme im Katastrophenfall erbringen?
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