Drucksache - 0333/XXI  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung (§39 GO BVV)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für GeschäftsordnungAusschuss für Geschäftsordnung
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die BVV wolle beschließen:

Die Geschäftsordnung der BVV Tempelhof-Schöneberg vom 4. November 2021 wird wie folgt geändert:

 

 

§ 39 Mündliche Anfragen

Abs. 5 erhält folgende Fassung:

(5) Zunächst hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu insgesamt zwei Zusatzfragen zu stellen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen müssen. Die übrigen Bezirksverordneten haben das Recht, bis zu drei Zusatzfragen zu stellen.

 
 

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