Drucksache - 0333/XXI
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die BVV wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der BVV Tempelhof-Schöneberg vom 4. November 2021 wird wie folgt geändert:
Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Zunächst hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu insgesamt zwei Zusatzfragen zu stellen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen müssen. Die übrigen Bezirksverordneten haben das Recht, bis zu drei Zusatzfragen zu stellen. |
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