Drucksache - 0306/XXI  

 
 
Betreff: Änderung § 58 der Geschäftsordnung – Angemessene Redezeiten für die Fraktionen bei Einwohneranträgen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der AfDDie Fraktion der AfD
  Franck, Karsten
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der § 58 (b) Redezeiten wird wie folgt geändert:

b) Die Redezeit für Anträge und Beschlussempfehlungen beträgt für jede/jeder Einzelverordnete/r insgesamt sechs Minuten. Die Redezeit der Fraktionen beträgt insgesamt neun Minuten als Basiskontingent zuzüglich je zwei weiterer Minuten je Fraktionsmitglied. Bei der Behandlung von Einwohneranträgen erhöht sich das Basiskontingent für Fraktionen ab einer Größe von 10 Mitgliedern um 6 Minuten und bei Fraktionen von bis zu 10 Mitgliedern um 3 Minuten.

Begründung

Erfolgt mündlich.

 
 

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