Drucksache - 0306/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der § 58 (b) Redezeiten wird wie folgt geändert: b) Die Redezeit für Anträge und Beschlussempfehlungen beträgt für jede/jeder Einzelverordnete/r insgesamt sechs Minuten. Die Redezeit der Fraktionen beträgt insgesamt neun Minuten als Basiskontingent zuzüglich je zwei weiterer Minuten je Fraktionsmitglied. Bei der Behandlung von Einwohneranträgen erhöht sich das Basiskontingent für Fraktionen ab einer Größe von 10 Mitgliedern um 6 Minuten und bei Fraktionen von bis zu 10 Mitgliedern um 3 Minuten. Begründung Erfolgt mündlich. |
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