Drucksache - 0313/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt empfiehlt den zuständigen Stellen zu prüfen, ob und falls ja, wo die Einrichtung von Wärmeräumen möglich ist, in denen sich Personen aufhalten können, deren Wohnungen im Falle eines Gasengpasses nicht genügend beheizbar sind oder die es sich nicht leisten können, ihre Wohnung ausreichend zu beheizen. Zudem sollte das Bezirksamt prüfen, ob sinnvoller Weise in den Wärmeräumen in Kooperation z. B. mit der Berliner Tafel e.V. auch ein warmes Mittagessen angeboten werden kann, und mit den zuständigen Stellen Kontakt aufnehmen. Der BVV ist bis November 2022 zu berichten. Begründung: Viele Kommunen sind bereits dabei, Wärmeräume einzurichten oder bereiten sich darauf vor. Auch der Städte- und Gemeindebund empfiehlt das ausdrücklich. Wenn diese Wärmeräume zudem an schon etablierten Anlaufstellen der Menschen im Bezirk eingerichtet werden, werden sie zum einen besser angenommen und helfen zum anderen dabei, den privaten Energieverbrauch zu reduzieren.
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