Drucksache - 0288/XXI
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 31. August 2021 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Die gemeinsame Nachverfolgung der Drucksache durch die OE SPK sowie durch das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, hat ergeben, dass die Öffnung des Zugangs zu der Ersatzhaltestelle über das Gelände der Alten Mälzerei enormen Schwierigkeiten und möglichen Konflikten gegenübersteht. Zusätzlich ist festzustellen, dass die Zuständigkeit für die Entscheidung einer Öffnung der Fußgängerbrücke nicht beim Bezirk Tempelhof-Schöneberg liegt, da es sich hierbei um ein Privatgelände handelt. Aus Sicht der Eigentümerin des Grundstücks (UTB) ist eine Öffnung der Brücke über das Gelände der UTB nicht ohne weiteres umzusetzen. Es ergeben sich für die Eigentümerin in diesem Fall rechtliche Fragen und Sicherheitsbedenken; die Verantwortung der sicheren Überquerung aller Bürger_innen kann hier nicht ausschließlich einer Investorin zugeschrieben werden. Die Brücke als solche ist als eine Rettungsbrücke installiert und technisch nicht dafür geeignet, eine größere Menge an Menschen passieren zu lassen. Die Brücke ist dafür nicht sicher genug. Fahrradfahrende würden ihre Räder auf den für die Besucher_innen der alten Mälzerei vorgesehenen Fahrradstellplätzen abstellen, hier sind Konflikte absehbar. Die Öffnung der Brücke würde mit ihrer Ausrichtung auf die barrierefreien Stellplätze des Geländes münden, ein Verschieben dieser Stellplätze ist mit hohem Aufwand verbunden und nicht ohne weiteres für die Eigentümerin machbar. Sollte es eine Lösung für die genannten Schwierigkeiten geben, ist die Eigentümerin (UTB) offen, sich der Situation anzunehmen; aus ihrer Sicht ist jedoch aktuell keine Lösung für die genannten Punkte zu finden. Zusätzlich hat ein Vororttreffen mit der DB stattgefunden, bei dem ebenfalls die Komplexität der Situation besprochen wurde. Ergebnis dieses Vororttermins war, dass der Fußgängertunnel, welcher aktuell die Zuwegung zum Bahnsteig darstellt und ebenfalls über das Gelände der UTB verläuft, alle wichtigen Voraussetzungen erfüllt und deshalb als geeigneter Zugang genutzt werden soll. Laut Aussage der Zuständigen der DB stimmen diese mit der UTB überein, dass es sich bei der Holzbrücke um einen Rettungsweg handelt, der auch nur für diesen Zweck genutzt werden darf. Dieser Weg ist in der aktuellen Ausgestaltung (starke Neigung, geringe Breite) nicht als regulärer Fußweg zugelassen und kann daher leider nicht genutzt werden. Die DB gibt jedoch weiterhin an, dass zum 12.12.22 der neue Bahnhof Lichtenrade in Betrieb gehen wird. Damit wird die Wegeführung für die Fußgänger erheblich verkürzt. Der Behelfsbahnsteig wird außer Betrieb genommen und in der Folge zurückgebaut. In der Anlage ist die Wegeführung ab 12.12.2022 beschrieben. |
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