Drucksache - 0214/XXI  

 
 
Betreff: Konsequente Datenerhebung und mehr Hausbesuche bei Räumungsklagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
19.10.2022 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel Kenntnisnahme
17.11.2022 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.05.2022 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in statistisch auswertbarer Weise Daten zu den Maßnahmen zu erheben, die auf eingehende Mitteilungen über Räumungsklagen gegen Haushalte von Mietschuldner:innen erfolgen. Dies betrifft insbesondere die Fälle, bei denen Haushalte auf ein erstes Kontaktschreiben des Bezirksamts nicht reagieren und bei denen entsprechend der „Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen“ Hausbesuche stattfinden sollen.

 Der BVV ist zum 15. Oktober 2022 eine Auswertung über die in den ersten drei Quartalen erfolglosen Kontaktaufnahmen und die daraufhin erfolgten Hausbesuche vorzulegen. Für das abgelaufene erste Quartal 2022 sind die Daten, soweit nicht inzwischen erfolgt, umgehend nachzuerfassen. Die Umsetzung eines IT-gestützten und berlinweit abgestimmten Datenerfassungssystems soll hierfür nicht abgewartet werden.


Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Bezirksamt ist davon überzeugt, dass die persönliche Kontaktaufnahme zu den Mietschuldnern, die von der Fachstelle Soziale Wohnhilfe mittels eines in einfacher Sprache gehaltenen Briefes angeschrieben wurden und dennoch keine Beratungsangebote wahrnehmen, ein bedeutsamer Schritt zur Prävention von Wohnungsverlust ist. Daher begrüßt es das Bezirksamt sehr, dass mit dem „Fachstellenkonzept Soziale Wohnhilfen“ ein berlinweit gültiger Standard bei der Arbeit mit Wohnungsnotfällen angestrebt wird.

Im konkreten Bezug auf das, unter Punkt 1.2 der Zielvereinbarung benannte Ziel, bis zu zwei Hausbesuche bei Mietschuldfällen durchzuführen, bestand in der berlinweiten Arbeitsgruppe zum Fachstellenkonzept Soziale Wohnhilfe Einigkeit darüber, dass es für diese konkrete Zielerreichung ein separates und berlineinheitliches Erfassungsverfahren geben muss.

Unter Beteiligung der Senatskanzlei wurde dafür zum Jahreswechsel 2021/2022 zusammen mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ein Verfahren erarbeitet, das den Bezirken in der Sitzung der AG Fachstellenkonzept Soziale Wohnhilfe am 04.03.2022 vorgestellt wurde.

Hierbei handelt es sich um eine automatisierte Tabelle, die über das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg betreut und regelmäßig ausgewertet werden wird. In der Planung sollten alle Fachstellen Soziale Wohnhilfe mit der Erfassung in diesem Tool am 01.04.2022 beginnen. Eine rückwirkende Erfassung war ausdrücklich nicht vorgesehen.

In Anbetracht der zu diesem Zeitpunkt bereits erforderlichen Mehrarbeiten im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine wurde seitens aller Sozialämter darum gebeten, den Erfassungsbeginn zu verschieben. Im Rahmen der Sitzung der Amtsleitungen Soziales einigte man sich mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und mit Zustimmung der Senatskanzlei sowie dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg darauf, einen späteren Beginn der Erfassung festzulegen.

Die Senatsverwaltung hatte sich in der AG Soziale Wohnhilfen mit den Fachstellen aller Bezirke darauf verständigt, Ende Juli 2022 die Arbeitsbelastung in den Sozialämtern neu zu bewerten und zu prüfen, wann die berlinweit einheitliche Zählung „Hausbesuche“ starten kann.

Zwischenzeitlich haben einzelne Bezirke die Initiative angestoßen, mit der berlinweiten Zählung bereits zum 01.09.2022 zu beginnen. Etwa die Hälfte der Berliner Fachstellen Soziale Wohnhilfe hat zugestimmt, sich zum 01.09.2022 an der einheitlichen Erfassung zu beteiligen. Während einige Fachstellen sich noch immer nicht dazu in der Lage sehen, die Vorgaben der Zielvereinbarung umzusetzen und mit der verbindlichen Durchführung der Hausbesuche zu beginnen, hat die Fachstelle Tempelhof-Schöneberg hiermit bereits zum 01.08.2022 begonnen. Zuvor wurden in Tempelhof-Schöneberg bereits jene Fälle in einer eigenen Liste erfasst, die nach Erhalt einer Mitteilung in Zivilsachen (MiZi) der jeweiligen Amtsgerichte oder einer Mitteilung der Gerichtsvollziehenden über festgesetzte Zwangsräumungen als Mietschuldhaushalt bekannt wurden.

Die zum einen hohe Zahl unbesetzter Stellen im ersten Halbjahr 2022 sowie die Arbeitsüberlastung infolge der Ukraine-Krise und die daraus resultierende Verabredung der Bezirke mit der Senatsverwaltung und der Senatskanzlei haben jedoch eine kontinuierliche Durchführung von Hausbesuchen in den Fällen, die auf die Anschreiben der Fachstelle hin nicht reagiert haben, nicht möglich werden lassen.

Inzwischen ist der Sozialdienst der Fachstelle Soziale Wohnhilfe personell besser ausgestattet, sodass die Zielvereinbarung Fachstellenkonzept Soziale Wohnhilfe seit dem 01.08.2022 konsequent umgesetzt wird. Seit dem 01.08.2022 sind insgesamt 40 Fälle notiert und in 27 dieser Fälle sind Hausbesuche durchgeführt worden.

Es wird daher darum gebeten, die Drucksache 0214/XXI als erledigt anzusehen.

 

 
 

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