Drucksache - 0109/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der zuständigen Stelle für die Anordnung einer angemessenen Parkverbotszone zur Verbesserung der Sichtachsen vor dem Zebrastreifen in der Barnetstraße auf der nördlichen Straßenseite einzusetzen. Begründung: In der Barnetstraße wurde ein Zebrastreifen eingerichtet um den Schülern und Schülerinnen der Carl-Zeiss-Oberschule und des Georg-Büchner-Gymnasiums die Überquerung der Straße zu erleichtern. Die bis zum Rande des Zebrastreifens parkenden Autos führen an der nördlichen Straßenseite zu einer schweren Einsehbarkeit. Durch die Sichtbehinderung werden Fußgänger gefährdet. Bereits im Juni 2021 kam es genau an dieser Fußgängerüberquerung zu einem schweren Verkehrsunfall. An der südlichen Straßenseite besteht die Notwendigkeit aufgrund der sich dort befindlichen Bushaltstelle nicht.
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