Drucksache - 0101/XXI
Das Bezirksamt teilt mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1167) novelliert worden. Gemäß § 30 LGBG ist ein Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderungen zu bilden. Die Auswahl der Mitglieder erfolgte, wie die Jahre vorher auch, durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung und den Bezirksbürgermeister entsprechend den Kriterien des LGBG, des PartMigG, des LGG und des LADG. Bewerben konnten sich Menschen mit körperlicher, seelischer, kognitiver oder Sinnesbeeinträchtigung, wenn sie im Bezirk wohnen oder arbeiten, sowie Vertreter_innen von Behindertenorganisationen, -verbänden, Selbsthilfegruppen oder Trägern der Behindertenhilfe, sofern sie im Bezirk tätig sind oder einen bezirklichen Bezug haben. Bei der Auswahl stand außerdem das Fachwissen zum Themenfeld Inklusion im Vordergrund. Das Bezirksamt hat folgende Personen zu Mitgliedern des Beirats berufen: 1. Stimmberechtigte Mitglieder
2. Nicht stimmberechtigte Mitglieder
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