Drucksache - 0084/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV ersucht das Bezirksamt, in der Ebersstraße zwischen Albertstraße und dem Schulhof der Teltow-Schule durch geeignete bauliche Maßnahmen die vom dortigen Kopfsteinpflaster ausgehende Gefährdung des Radverkehrs zu reduzieren. Hierzu könnte beispielsweise die Asphaltierung eines ausreichend breiten Streifens dienen.
Begründung: Je nach Pflasterart und Verlegung ergeben sich für den Radverkehr auf Pflasterstraßen erhebliche Sicherheitsgefahren, beispielsweise durch das Einspuren der Reifen in die Fugen. Die notwendige erhöhte Aufmerksamkeit für den Untergrund mindert die allgemeine Aufmerksamkeit für das Verkehrsgeschehen.
Radfahrerinnen und Radfahrer weichen in Straßen mit Kopfsteinpflaster daher oft auf die Gehwege aus. Dies ist auch in der vom Radverkehr stark genutzten Ebersstraße die Regel, denn dort ist das Pflaster mit teilweise sehr breiten Fugen verlegt. Dieses Ausweichen führt naturgemäß zu Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere auch mit Kindern auf dem Schulweg.
In den zuständigen Ausschüssen fand kürzlich eine Ertüchtigung des östlichen Gehwegs der Ebersstraße eine breite Mehrheit (Drs. 0033/XXI). Es ist damit zu rechnen, dass der Ausweichverkehr nach Beendigung dieser Maßnahme auch auf dem westlichen Gehweg zu beobachten sein wird.
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